Autor Thema: Wechsel von E3- auf E6-Stelle - Entgeltanpassung über Zulagen  (Read 2978 times)

Schneeflockerich

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Guten Tag,

eine Person (ohne verwaltungsspezifische Ausbildung, Ausbildung in medizinischer Assistenz) beginnt vor einigen Jahren in einer Bundesbehörde auf einer E3-Stelle. Vor Kurzem gab es eine interne Stellenausschreibung für eine auf zwei Jahre befristete Stelle in der Entgeltgruppe 6. Die Person hat sich erfolgreich darauf beworben und ist jetzt dort tätig. Auf der Entgeltabrechnung fiel nun auf, dass es keine Höhergruppierung gab, sondern, dass das höhere Entgelt über Zulagen gewährt wird.
Meine Frage dazu ist: Hat dieses Konstrukt (Zulage statt Höhergruppierung) eventuell irgendwelche Nachteile?
Okay, es wird doch noch eine zweite Frage: Würde der Person eine "echte" Höhergruppierung zustehen (oder ist das wegen fehlender Verwaltungsausbildung nicht möglich)?

Vielen Dank schon einmal im Vorfeld für die Beantwortung!

Liebe Grüße
ein schon lange mitlesender Neuling
 :)

Isie

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Eine Höhergruppierung setzt voraus, dass die Tätigkeit nicht nur vorübergehend übertragen wurde. Eine Zulage gibt es, wenn die Tätigkeit nur vorübergehend übertragen wurde.

Schneeflockerich

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Danke! Damit ist die Sache geklärt.

Beste Grüße