Autor Thema: Entgeltgruppenzugehörigkeit - E12 ITler bei fehl. pers. Voraussetz.  (Read 960 times)

MDalex

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Hallo zusammen!

Ich habe eine theoretische Frage zur Eingruppierung in die E12 unter Abschnitt 2, Punkt 11 der Entgeltordnung (also Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik).

Für E12 benötigt man als persönliche Voraussetzung drei Jahre praktische Erfahrung, erfüllt man die zur Zeit nicht, ist man bis zur Erfüllung der pers. Voraussetz. eine Gruppe niedriger, also in der E11 eingruppiert.


Aber wie genau läuft das "im Hintergrund" ab?:

Sammelt man in der Zeit, in der man die persönlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt und daher in der E11 eingruppiert ist, trotzdem bereits Zeit für die Stufenzugehörigkeit der E12 und wird quasi bloß hochgestuft, sobald man die 3 Jahre prakt. Erfahrung nachweisen kann (nicht tarifrechtl. höhergruppiert, man startet dann also in E12 St. 3)?

Oder ist man während dieser Zeit vollumfänglich in E11 eingruppiert, durchläuft dort die Stufen und sobald man die 3 Jahre praktische Erfahrung gesammelt hat, wird man tarifrechtlich höhergruppiert? (Startet somit dann in E12 St. 2)


Nach meinem Textverständnis bin ich der Meinung, letzteres gilt. Die erste "Variante" klingt für mich nach Unsinn.
Liege ich damit richtig?

MoinMoin

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Man ist in der EG11 eingruppiert und in der entsprechende Stufe.
Wenn man die persönlichen Voraussetzungen erfüllt (also spätestens nach 36 Monaten) dann wird man automatisch in der EG12 höhergruppiert. Inkl. Verlust der Stufenlaufzeiten. 

MoinMoin

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Allerdings ist es so, dass ein Berufsanfänger, der keine praktische Erfahrung hat nach 3 Jahren in der EG11 Stufe 3 ist und somit in die EG12 Stufe 3 höhergruppiert wird.