Autor Thema: [ST] Besoldungsanpassung 2023  (Read 1994 times)

ACDSee

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[ST] Besoldungsanpassung 2023
« am: 02.03.2023 09:51 »
Die Besoldung in ST wird aktuell in gleicher Höhe wie in 2022 weitergezahlt. Die Kalkulation für 2022 erfolgte lt. Gesetzesbegründung des MF bereits auf Basis des minimal zulässigen Niveaus. Ob diese tatsächlich so haltbar ist, darüber kann man sicherlich streiten.

Tatsächlich leigt derzeit aber nur eine Rückworkende Betrachtung vor. Mit Einführung des Bürgergeldes und stark steigenden Verbraucherpreisindexen bestehen neue Erwartungswerte, die zumindest mich zweifeln lassen, ob die Höhe der Besoldung momenten noch verfassungskonform ist.

Zumindest eine Neuberechnung und ein Progrnoserechnung wären m.E. erforderlich. Dass die rechtmäßigkeit der Besoldung planmäßig erst im Nachgang sichergestellt wird, halte ich für schwierig.

Ich persönlich empfinde es auch als äußerst ungünstig und nicht als erstrebenswert, jedes Jahr erst im Nachgang aufgrund einer dann zwingenden Neuberechnung mein mir zustehendes Einkommen in voller Höhe nachgezahlt zu bekommen und solange dem Dienstherren einen zinslosen Kredit gewähren zu müssen.

Derzeit sehe ich jedoch weder seitens des Landes noch des Beamtenbundes irgendwelche Aktivitäten zur Bewertung der Lage. Hat ggf. jemand Informationen zu Stand der Anpassung der Besoldung in ST?

Perisher

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Antw:[ST] Besoldungsanpassung 2023
« Antwort #1 am: 02.03.2023 09:57 »
Ich formuliere es mal so:
Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung des Jahres 2023 einzulegen. ist sicher nicht verkehrt.

Andersherum kann man wohl froh sein, dass momentan nicht am Besoldungsgefüge des Landes ST herumgepfuscht wird. Wenn ich mir so anschaue, wie das Besoldungsgefüge in den Ländern und auch beim Bund seziert und damit immer undurchschaubarer wird, sollte das bitte nicht als Steilvorlage für die Besoldungsgesetzgebung in ST dienen.

Bastel

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Antw:[ST] Besoldungsanpassung 2023
« Antwort #2 am: 02.03.2023 12:31 »
Welches Bundesland ist den ST?

Perisher

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Antw:[ST] Besoldungsanpassung 2023
« Antwort #3 am: 02.03.2023 12:33 »
Sachsen-Anhalt.

TRM

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Antw:[ST] Besoldungsanpassung 2023
« Antwort #4 am: 09.03.2023 09:52 »
Wenn mich die letzten 15 Jahre eines gelehrt haben, dann ist es: Immer Widerspruch einlegen! (Einmal im Jahr im Dezember reicht)
Bisher kam es zu 2 Nachzahlungen infolge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Nachberechnung durch den Landesgesetzgeber. Die Messen sind aber noch nicht gesungen, denn eine abschließende Entscheidung zur verfassungsgemäßen Besoldung (ohne Kinder) liegt ab 2015 noch nicht vor.

Darüber hinaus ist es bedenklich bis geradezu grotesk, dass die Landesbesoldung bis auf 1 Prozent über der Verfassungswidrigkeit gerechnet wird. Damit kann eben nur im Nachhinein festgestellt werden, ob die Besoldung überhaupt rechtmäßig gewesen ist.
Meine Widersprüche hängen alle bei der Bezügestelle. Ich hoffe auch, dass aktuell nicht entschieden wird, man würde sonst in die Klage gezwungen. Sachsen-Anhalt wird erst reagieren, wenn Druck von oben – sprich vom Bundesverfassungsgericht – kommt.