Autor Thema: Angleichung der Entgeltstufe zwingend erforderlich?  (Read 1916 times)

ktown

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Ich habe mal eine Frage an die Fachleute hier.

Es wird ein Themenbereich seit Jahren von diversen Sachbearbeitern in mehreren Niederlassungen, für ihren Bezirk, bearbeitet bzw. betreut.
Nun ist es so, dass der Bereich bzw. die Anzahl der Projekte sich so vergrößert, dass nun in einer Niederlassung hierfür ein Competenzcenter installiert wird und dafür neue Funktionsstellen vom Ministerium genehmigt wurden. Diese Stellen sind jedoch in der Entgeltstufe höher angesiedelt.
Die Sachbearbeiter in den anderen Niederlassungen machen jedoch ihre Arbeit weiter wie bisher.
Da die Spezifikation der Arbeit die gleiche ist, wie die der neuen Funktionsstellen frage ich mich, ob bei den jetzigen Sachbearbeitern nicht eine Angleichung der Entgeltstufe automatisch erfolgen müsste.

MoinMoin

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Antw:Angleichung der Entgeltstufe zwingend erforderlich?
« Antwort #1 am: 02.03.2023 14:25 »
Stufe oder Gruppe?
Gleiche auszuübende Tätigkeiten sind gleich eingruppiert.
Also entweder sind sie nicht gleich und erscheint dir nur so,
oder der AG irrt bzgl deiner EG oder bzgl der anderen.

ktown

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Antw:Angleichung der Entgeltstufe zwingend erforderlich?
« Antwort #2 am: 02.03.2023 14:32 »
Äh Gruppe natürlich.

Die Arbeit wird die gleiche sein (noch sind die Stellen nicht ausgeschrieben).

Ich stelle mir die Frage, ob ich dann aktiv auf meine Personalabteilung zugehen muss oder ob das ein Automatismus sein wird.

MoinMoin

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Antw:Angleichung der Entgeltstufe zwingend erforderlich?
« Antwort #3 am: 02.03.2023 14:37 »
Die Arbeit wird die gleiche sein, bedeutet nicht zwingend, dass es auch die gleichen Arbeitsvorgänge und Zeitanteile sind.

Dann frage doch bei der Personalstelle nach, worin die Unterschiede in den Tätigkeiten und Zeitanteile sind und bewirb dich auf die Stelle.

Oder stelle fest, ob dein AG sich bei deiner Bezahlung geirrt hat und du schon länger in dieser EG bist.

ktown

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Antw:Angleichung der Entgeltstufe zwingend erforderlich?
« Antwort #4 am: 02.03.2023 15:28 »
Also kein Automatismus. ;)

Organisator

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Antw:Angleichung der Entgeltstufe zwingend erforderlich?
« Antwort #5 am: 02.03.2023 15:36 »
Also kein Automatismus. ;)

Der Automatismus ergibt sich erst dann, wenn dir andere, eingruppierungsrelevante Tätigkeiten wirksam übertragen werden.

Eine "Spezifikation" anderer Aufgaben lässt jedoch keine Rückschlüsse auf die eigenen Tätigkeiten zu.

MoinMoin

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Antw:Angleichung der Entgeltstufe zwingend erforderlich?
« Antwort #6 am: 02.03.2023 15:40 »
Also kein Automatismus. ;)
Doch es ist ein Automatismus!
Allerdings irren sich häufig als man denkt die Menschen, die diesen Automatismus umsetzten, sowhl der AG als auch der AN.

ktown

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Antw:Angleichung der Entgeltstufe zwingend erforderlich?
« Antwort #7 am: 02.03.2023 15:51 »
Also kein Automatismus. ;)

Der Automatismus ergibt sich erst dann, wenn dir andere, eingruppierungsrelevante Tätigkeiten wirksam übertragen werden.
Versteh ich jetzt nicht? Die Personen auf diesen Stellen werden die selben Tätigkeiten machen wie ich jetzt. Einziger Unterschied ist, dass die Planstellen erst jetzt dafür freigegeben wurden.

MoinMoin

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Antw:Angleichung der Entgeltstufe zwingend erforderlich?
« Antwort #8 am: 02.03.2023 16:02 »
Also kein Automatismus. ;)

Der Automatismus ergibt sich erst dann, wenn dir andere, eingruppierungsrelevante Tätigkeiten wirksam übertragen werden.
Versteh ich jetzt nicht? Die Personen auf diesen Stellen werden die selben Tätigkeiten machen wie ich jetzt. Einziger Unterschied ist, dass die Planstellen erst jetzt dafür freigegeben wurden.
Planstelle sind tariflich und bzgl. der Bezahlung irrelevant.

Entweder du wurdest bisher betrogen, weil du nicht das Entgelt erhalten hast, was dir zusteht.
Oder aber es sind nicht identische Tätigkeiten und du irrst in der Annahme du würdest 100% die gleichen Tätigkeiten und Zeitanteile machen.
Oder aber die Personen auf diesen Stellen werden übertariflich bezahlt.

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Antw:Angleichung der Entgeltstufe zwingend erforderlich?
« Antwort #9 am: 02.03.2023 16:09 »
Also kein Automatismus. ;)

Der Automatismus ergibt sich erst dann, wenn dir andere, eingruppierungsrelevante Tätigkeiten wirksam übertragen werden.
Versteh ich jetzt nicht? Die Personen auf diesen Stellen werden die selben Tätigkeiten machen wie ich jetzt. Einziger Unterschied ist, dass die Planstellen erst jetzt dafür freigegeben wurden.

Du bist eintsprechend deiner dir übertragenen Aufgaben eingruppiert. Eine Änderung ergibt sich nur, mit einer eingruppierungsrelevanten Änderung deiner Tätigkeiten. Wenn irgendwo andere Leute vermeintlich die selben Tätigkeiten übernehmen, ergibt sich für dich keine Änderung.

Will sagen - weißt du, ob die den anderen Personen übertragenen Aufgaben wirklich inhaltsgleich und mit den selben Zeitanteilen deinen Aufgaben entsprechen? Im Zweifel müsstest du die beiden relevanten Tätigkeitsdarstellungen nebeneinander legen um zu diesem Schluss zu kommen.

Nur weil zwei Tätigkeitsfelder gleich aussehen, müssen sie es nicht sein. So kommt es gerne und rechtmäßig zu unterschiedlichen Eingruppierungen bei gleich aussehenden Stellenausschreibungen. Eben weil die genauen Aufgabenzuschnitte sich dann doch unterscheiden.

ktown

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Antw:Angleichung der Entgeltstufe zwingend erforderlich?
« Antwort #10 am: 07.03.2023 08:08 »
Das zu prüfen wäre nun die Aufgabe. ;)

Ich werde es, in Verbindung mit der örtlichen Personalratsvertretung, prüfen.

Thomber

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Antw:Angleichung der Entgeltstufe zwingend erforderlich?
« Antwort #11 am: 07.03.2023 08:26 »
Es kommt nie darauf an, was andere verdienen, sondern immer nur, ob man selbst korrekt für seine Arbeit bezahlt wird.   Bekommt ein Pförtner E 9 so mag das den Sachbearbeiter mit E 9 stören, aber Ansprüche kann der SB daraus nicht ableiten.  (Das wurde schon vor 2.000 Jahren verneint.)

ktown

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Antw:Angleichung der Entgeltstufe zwingend erforderlich?
« Antwort #12 am: 07.03.2023 08:34 »
Naja. Ich hatte das Thema vor 3 Jahren schon einmal angesprochen (als das Aufgabenfeld erstmalig aufgestellt wurde). Damals hieß es, dass hier eine höhere Eingruppierung nicht vorgesehen ist. Auslöser meinerseits war, dass dieses Aufgabenfeld hoheitliche Aufgaben im Baurecht beinhalten.
Jetzt, da der Bund dafür Stellen freigibt, sind diese Stellen, wegen dieser Bewertung, höher eingestuft.
Will heißen, dass der Bund eine andere Sichtweise hat wie das Land.

Thomber

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Antw:Angleichung der Entgeltstufe zwingend erforderlich?
« Antwort #13 am: 07.03.2023 08:40 »
Dass der Bund eine andere Stichweise hat, als das Land ist nicht neu. In Jobcentern gab (oder gibt) es diese Problem auch.  Die entscheidende Frage ist aber immer:  Wie sieht es der Richter?    Im Ernstfalls muss juristisch geklärt werden, ob der klagende Beschäftigte auch korrekt für seine Tätigkeit entlohnt wird.
Nur, weil der Bund besser bezahlt, heißt das nicht, dass die Tätigkeit auch tatsächlich mehr wert ist. 

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Antw:Angleichung der Entgeltstufe zwingend erforderlich?
« Antwort #14 am: 07.03.2023 09:00 »
Naja. Ich hatte das Thema vor 3 Jahren schon einmal angesprochen (als das Aufgabenfeld erstmalig aufgestellt wurde). Damals hieß es, dass hier eine höhere Eingruppierung nicht vorgesehen ist. Auslöser meinerseits war, dass dieses Aufgabenfeld hoheitliche Aufgaben im Baurecht beinhalten.
Jetzt, da der Bund dafür Stellen freigibt, sind diese Stellen, wegen dieser Bewertung, höher eingestuft.
Will heißen, dass der Bund eine andere Sichtweise hat wie das Land.

Der Arbeitgeber sieht keine Eingruppierung vor. Er überträgt Tätigkeiten, nach denen man eingruppiert ist. Wenn sich die übertragenen Aufgaben nicht ändern, ergibt sich auch keine andere Eingruppierung.

Stellen und deren Dotierung sind für die Eingruppierung auch nicht relevant. Stellen können z.B. auch unterwertig besetzt werden.

In vielen Bereichen, gerade in der allgem. Verwaltung, sind die Tätigkeitsmerkmale zwischend den Ländern und dem Bund sehr ähnlich bzw. gleich.

Daher stellt sich allenfalls die Frage, ob die Meinung deines AG zu deiner jetztigen Eingruppierung zutreffend ist.