Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Angleichung der Entgeltstufe zwingend erforderlich?
ktown:
Ich habe mal eine Frage an die Fachleute hier.
Es wird ein Themenbereich seit Jahren von diversen Sachbearbeitern in mehreren Niederlassungen, für ihren Bezirk, bearbeitet bzw. betreut.
Nun ist es so, dass der Bereich bzw. die Anzahl der Projekte sich so vergrößert, dass nun in einer Niederlassung hierfür ein Competenzcenter installiert wird und dafür neue Funktionsstellen vom Ministerium genehmigt wurden. Diese Stellen sind jedoch in der Entgeltstufe höher angesiedelt.
Die Sachbearbeiter in den anderen Niederlassungen machen jedoch ihre Arbeit weiter wie bisher.
Da die Spezifikation der Arbeit die gleiche ist, wie die der neuen Funktionsstellen frage ich mich, ob bei den jetzigen Sachbearbeitern nicht eine Angleichung der Entgeltstufe automatisch erfolgen müsste.
MoinMoin:
Stufe oder Gruppe?
Gleiche auszuübende Tätigkeiten sind gleich eingruppiert.
Also entweder sind sie nicht gleich und erscheint dir nur so,
oder der AG irrt bzgl deiner EG oder bzgl der anderen.
ktown:
Äh Gruppe natürlich.
Die Arbeit wird die gleiche sein (noch sind die Stellen nicht ausgeschrieben).
Ich stelle mir die Frage, ob ich dann aktiv auf meine Personalabteilung zugehen muss oder ob das ein Automatismus sein wird.
MoinMoin:
Die Arbeit wird die gleiche sein, bedeutet nicht zwingend, dass es auch die gleichen Arbeitsvorgänge und Zeitanteile sind.
Dann frage doch bei der Personalstelle nach, worin die Unterschiede in den Tätigkeiten und Zeitanteile sind und bewirb dich auf die Stelle.
Oder stelle fest, ob dein AG sich bei deiner Bezahlung geirrt hat und du schon länger in dieser EG bist.
ktown:
Also kein Automatismus. ;)
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