Autor Thema: Pausenregelung  (Read 4696 times)

M0rg4n477

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Pausenregelung
« am: 03.03.2023 09:21 »
Hallo zusammen!

Kann mir jemand sagen, wo genau ich die Pausenregelung für Angestellte im öffentlichen Dienst (Bayern) finde?

Mein zugetragenes Wissen bisher ist wie folgt:
Vollzeit Angestellten (hier 38,5h) stehen bei Arbeitszeiten ab (oder über?) 6h ja Pausenzeiten zu: 30 Minuten.
Wenn die Arbeitszeit mehr als 9h beträgt, muss man 45 Minuten Pause machen. Diese Zeiten werden einem auch
bei der Zeiterfassung auch automatisch abgezogen, wenn man nicht aus- und wieder einstempelt.

Wie sieht das ganze bei Arbeitnehmern mit weniger Stunden pro Woche (30h und weniger) aus?
Stehen diesen Personen, wenn sie denn täglich nicht mehr als 6h arbeiten, auch Pausen zu?
Wie ist in diesen Fällen die Aussage: Pausen sind möglich aber nicht nötig (bei 6h und weniger am Tag) zu verstehen?
Ist es da auch in Ordnung, dass jemand täglich 30 Minuten Pause am Stück innerhalb dieser ≦6h macht?

Sonnige Grüße

PS: Falls dieses Thema schon aufgegriffen wurde, freue ich mich über einen Link zum Thread. Mit der Suchfunktion bin ich diesbezüglich nicht wirklich fündig geworden.


Organisator

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Antw:Pausenregelung
« Antwort #1 am: 03.03.2023 09:51 »
ich würde mal in den Tarifvertrag oder ins Arbeitszeitgesetz schauen.

Garfield73

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Antw:Pausenregelung
« Antwort #2 am: 03.03.2023 10:13 »
Zitat
Ist es da auch in Ordnung, dass jemand täglich 30 Minuten Pause am Stück innerhalb dieser ≦6h macht?
Was ist denn die Intention der Frage?
Will man wissen, ob die Pause bezahlt werden muss? - Natürlich nicht.
Oder geht es darum, dass man Pause machen möchte, dies einem aber verwehrt wird? - Kommt drauf an, was vertraglich hierzu vereinbart wurde und ob es der Dienstbetrieb zulässt.

FearOfTheDuck

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Antw:Pausenregelung
« Antwort #3 am: 03.03.2023 10:45 »
Die Intention der Frage würde mich auch interessieren. Sagt denn jemand, dass es nicht in Ordnung ist?




Wie ist in diesen Fällen die Aussage: Pausen sind möglich aber nicht nötig (bei 6h und weniger am Tag) zu verstehen?



Diese Aussage verstehe ich so, dass man bis 6h Pause machen kann, aber nicht muss, da es ab 6h gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn es organisatorisch passt, dann kann derjenige für sich entscheiden, ob es für ihn Sinn macht.


M0rg4n477

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Antw:Pausenregelung
« Antwort #4 am: 03.03.2023 11:07 »
Zitat
Ist es da auch in Ordnung, dass jemand täglich 30 Minuten Pause am Stück innerhalb dieser ≦6h macht?
Was ist denn die Intention der Frage?

Will man wissen, ob die Pause bezahlt werden muss? - Natürlich nicht.

Oder geht es darum, dass man Pause machen möchte, dies einem aber verwehrt wird? - Kommt drauf an, was vertraglich hierzu vereinbart wurde und ob es der Dienstbetrieb zulässt.


Intention:
Ungerechtigkeitsempfinden, ganz einfach. Warum? Siehe nachfolgend:

Jemand der 6h Arbeit bezahlt bekommt und innerhalb der 6h Pause macht, bekommt die Pause bezahlt, weil die Zeiterfassung die Pause nur dann zählt, wenn man stempelt. Die Zeiterfassung sieht die Pause nicht, wenn man sie einfach so macht (was Gang und Gäbe ist).
ERGO:
Dafür (Abrechnung der Pausenzeit von der Arbeitszeit) müsste man ja eben stempeln, was nur die tun, die das Haus verlassen. Diejenigen, die im Haus Pause machen nicht.

Im der Arbeitszeitenregelung für diesen Betrieb steht für die Pausenzeiten ein toller Satz:
Es gelten die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.

Und da ploppt das Problem auf, dass ich diesen tariflichen Bestimmungen nirgends finden kann. Gut, vielleicht stell ich mich auch einfach zu unbeholfen an, diese zu finden.

flip

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Antw:Pausenregelung
« Antwort #5 am: 03.03.2023 11:14 »
Eine tarifliche Regelung wäre mir nicht bekannt. Die von Dir erwähnten Pausen ergeben sich aus dem ArbZG.
Weitere Regelungen sind ggf. in einer Dienstvereinbarung/Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit/Gleitzeit festgelegt.

Garfield73

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Antw:Pausenregelung
« Antwort #6 am: 03.03.2023 11:15 »
Da wirst Du keine tariflichen Bestimmungen finden.
Weil derjenige, der innerhalb der 6 Stunden Pause macht und sich dabei nicht ausbucht, ganz einfach seinen Arbeitgeber betrügt ???

Andererseits gibt es auch immer wieder Beschäftigte, die 8 Stunden durcharbeiten, aber nur 7:30 Stunden bezahlt bekommen, weil die Pause automatisch abgezogen wird bzw. sogar werden muss.

flip

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Antw:Pausenregelung
« Antwort #7 am: 03.03.2023 11:23 »
Letztlich geht es darum, ob Pausen gestempelt werden müssen. Erst in letzter Zeit gab es das Urteil des BAG Arbeitszeiterfassung.
Arbeitszeit muss erfasst werden. Daraus ergibt sich automatisch eine Erfassung der Pausen.
Regelungen umgehen um zu betrügen kann man immer...

Organisator

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Antw:Pausenregelung
« Antwort #8 am: 03.03.2023 11:29 »
Und da ploppt das Problem auf, dass ich diesen tariflichen Bestimmungen nirgends finden kann. Gut, vielleicht stell ich mich auch einfach zu unbeholfen an, diese zu finden.

ich würde mal (...) ins Arbeitszeitgesetz schauen.

Ungerechtigkeitsempfinden, ganz einfach. Warum? Siehe nachfolgend:

Dafür (Abrechnung der Pausenzeit von der Arbeitszeit) müsste man ja eben stempeln, was nur die tun, die das Haus verlassen. Diejenigen, die im Haus Pause machen nicht.

Auf Betrüger würde ich nicht neidisch sein.

MoinMoin

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Antw:Pausenregelung
« Antwort #9 am: 03.03.2023 11:41 »
Intention:
Ungerechtigkeitsempfinden, ganz einfach. Warum? Siehe nachfolgend:

Jemand der 6h Arbeit bezahlt bekommt und innerhalb der 6h Pause macht, bekommt die Pause bezahlt, weil die Zeiterfassung die Pause nur dann zählt, wenn man stempelt. Die Zeiterfassung sieht die Pause nicht, wenn man sie einfach so macht (was Gang und Gäbe ist).
Stimmt, jemand der den AG betrügt, der betrügt eben.

Denn der AG hat nirgends in seiner Arbeitszeitenregelung rein geschrieben: Pausen werden bezahlt, wenn man weniger als 6h arbeitet und wenn man länger als 6h arbeitet, dann werden die ersten 30 min Pause nicht bezahlt?

Oder dürfen die, die 8,5h bei euch arbeiten und 30 min Pause automatisch abgezogenen bekommen auch mehr als 30 min Pause machen?

Zitat
ERGO:
Dafür (Abrechnung der Pausenzeit von der Arbeitszeit) müsste man ja eben stempeln, was nur die tun, die das Haus verlassen. Diejenigen, die im Haus Pause machen nicht.

Im der Arbeitszeitenregelung für diesen Betrieb steht für die Pausenzeiten ein toller Satz:
Es gelten die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.
Und es steht da (leider) nicht die Selbstverständlichkeit drin, dass man Pausenzeiten zu erfassen hat.

Zitat
Und da ploppt das Problem auf, dass ich diesen tariflichen Bestimmungen nirgends finden kann. Gut, vielleicht stell ich mich auch einfach zu unbeholfen an, diese zu finden.
Die tariflichen Bestimmungen sagen etwas darüber aus, wieviel Wochenstunden du arbeiten musst.
Die gesetzlichen Bestimmungen sagen, dass du nach 6h Arbeit ein Anrecht auf min. 30 min Pause hast.

Wenn jemand 7h durcharbeitet, dann ist es mEn Betrug, wenn der AG ihm 30min Pause abzieht, die er nicht gemacht hat, denn der AG stellt bei euch offensichtlich dem AN frei wann und wo er die Pause macht.

Organisator

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Antw:Pausenregelung
« Antwort #10 am: 03.03.2023 12:09 »
Die gesetzlichen Bestimmungen sagen, dass du nach 6h Arbeit ein Anrecht auf min. 30 min Pause hast.

Nicht nur Anrecht. Pflicht! Vgl. § 4 ArbZG:

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Der letzte Satz machts deutlich.

M0rg4n477

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Antw:Pausenregelung
« Antwort #11 am: 03.03.2023 12:30 »
Die gesetzlichen Bestimmungen sagen, dass du nach 6h Arbeit ein Anrecht auf min. 30 min Pause hast.

....Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Der letzte Satz machts deutlich.

Ok, allerdings ist die Aussage zwar schön und gut, aber nicht überall umsetzbar.
Manchmal geht es aber gar nicht anders. Man kann ja schlecht z.B. bei einer OP nach 6h einfach den OP-Saal verlassen. Patient liegt offen da...aber ich muss jetzt Pause machen, sorry!
Oder in der Forschung nach 6h einfach sagen: ich mach Pause, egal ob ich gerade Proben ziehen muss oder der Versuch gerade noch läuft.
Dafür sind dann flexible Pausenzeiten super. Aber auch hier finde ich, dass man diese immer stempeln sollte. Das ist beiden Parteien (AN und AG) gegenüber fair.


MoinMoin

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Antw:Pausenregelung
« Antwort #12 am: 03.03.2023 13:24 »
Nicht nur Anrecht. Pflicht! Vgl. § 4 ArbZG:
Ja, aber auch wenn du pflichtverletzend diese Pause nicht machst und eine Arbeitsleistung erbringst, dann muss der AG diese Arbeitsleistung trotzdem bezahlen.

MoinMoin

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Antw:Pausenregelung
« Antwort #13 am: 03.03.2023 13:29 »
Ok, allerdings ist die Aussage zwar schön und gut, aber nicht überall umsetzbar.
Manchmal geht es aber gar nicht anders. Man kann ja schlecht z.B. bei einer OP nach 6h einfach den OP-Saal verlassen. Patient liegt offen da...aber ich muss jetzt Pause machen, sorry!
Oder in der Forschung nach 6h einfach sagen: ich mach Pause, egal ob ich gerade Proben ziehen muss oder der Versuch gerade noch läuft.
Dafür sind dann flexible Pausenzeiten super. Aber auch hier finde ich, dass man diese immer stempeln sollte. Das ist beiden Parteien (AN und AG) gegenüber fair.
Korrekt, aber man könnte idR seine Arbeit so organisieren, dass man innerhalb der ersten 6h seine Pausen macht.

Also wenn eine OP ansteht, dann macht man nach 3 h seine 30 min Pause und geht dann (zurück)  in die OP.
Und wenn die OP dann 6 h doch dauert, dann muss man rechtzeitig jemanden finden, der zwischen durch für 15 Minuten die Klammer hält oder übernimmt.

Man muss seine pause ja nicht exakt nach 6 h anfangen, sondern man muss innerhalb der ersten 6,5 h 30 min pause inkludieren und innerhalb von 9,75h 45 min.

SVAbackagain

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Antw:Pausenregelung
« Antwort #14 am: 03.03.2023 13:36 »
So etwas zu organisieren, ist eine Arbeitgeberaufgabe. An diesen richten sich die Normen des ArbZG.