Hallo,
hier macht heute über den Flurfunk die Runde, dass eine Kollegin eine Abmahnung erhalten hat, weil sie sich für einen Tag auf Kind krank gemeldet hat, die entsprechende Krankmeldung von der Kinderärztin zwecks Antrag auf Freistellung dem AG vorgelegt hat. Das Kind war wohl erst wirklich krank, die Kollegin ließ sich tagesweise die Bescheinigung ausstellen, weil geguckt werden wollte, ob das Kind nicht doch in die Grundschule kann. Die Kollegin wurde in der Woche, in der das Kind krank war, selbst krank, kam aber mit leichtem Schnupfen und Husten zur Arbeit in ihr Einzelbüro. Freitags schickte sie ihre Tochter dann doch in die Grundschule, blieb aber wegen Kind krank zu Hause, weil sie selbst keine Lust hatte, zum eigenen Arzt extra zu fahren, um eine AU-Bescheinigung für sich selbst zu holen, was sie auch gar nicht hätte machen müssen, weil sie erst am dritten Tag der AU eine Meldung vorlegen muss. Wie es der Zufall nun einmal so will, hat eine andere Mutti eines anderen Kindes, das auf dieselbe Grundschule geht, das Kind der einen Mutti in der Schule gesehen und mitbekommen, dass die eine Mutti auf dieses Kind aber krank zu Hause ist. Die andere Mutti erzählte das der Personalabteilung.
Ist in einem solchen Fall tatsächlich eine Abmahnung rechtlich möglich?
Der AG hat in diesem Fall ja sogar eher Vorteile, da er weniger Gehalt bezahlen muss.
Danke.
MfG