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Abmahnung weil Kind nicht krank

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Britta2:

--- Zitat von: gerhard am 03.03.2023 09:26 ---Wie es der Zufall nun einmal so will, hat eine andere Mutti eines anderen Kindes, das auf dieselbe Grundschule geht, das Kind der einen Mutti in der Schule gesehen und mitbekommen, dass die eine Mutti auf dieses Kind aber krank zu Hause ist. Die andere Mutti erzählte das der Personalabteilung.

--- End quote ---

Der schlimmste Feind im eignen Land, das ist und bleibt der (neidische) Denunziant.

carriegross:

--- Zitat von: Britta2 am 04.03.2023 09:45 ---
--- Zitat von: gerhard am 03.03.2023 09:26 ---Wie es der Zufall nun einmal so will, hat eine andere Mutti eines anderen Kindes, das auf dieselbe Grundschule geht, das Kind der einen Mutti in der Schule gesehen und mitbekommen, dass die eine Mutti auf dieses Kind aber krank zu Hause ist. Die andere Mutti erzählte das der Personalabteilung.

--- End quote ---

Der schlimmste Feind im eignen Land, das ist und bleibt der (neidische) Denunziant.

--- End quote ---

Genau! Ich als Frau mag es nicht, mit mind. 2 weiteren Frauen unmittelbar arbeiten zu müssen.

I.Ü. bin ich voll bei Maik. Allerdings kann es eigentlich nur eine Abmahnung gegeben haben, wenn die erste Mutti die zweite Mutti bestätigt hat. Wenn erste Mutti auf wahrscheinlich stattgefundene Befragung durch die Perso etwas zugegeben hat, dann selbst Schuld. Sie hätte auch sowas sagen können, ob die wirklich der stets bemühten und sehr geselligen zweiten Mutti glauben oder ob man hier in diesem Fall.den PR und den Datenschutzbeauftragten mit ins Boot nehmen möchte.

Max:
Der Datenschutz spielt doch hier wahrscheinlich keine Rolle.
Wenn dem AG etwas zu Ohren kommt muss er sich doch nicht taub stellen.
Der AG wird auch nicht direkt die Abmahnung rausgeschickt haben,  sondern bei der betroffenen Person nachgefragt haben.
Anhand der Schilderung nehme ich mal an,  dass die Betroffene dann auch angegeben haben wird,  dass nicht das Kind krank war sondern sie selbst.
Damit hat der AG alle nötigen Infos aus erster Hand.
Das der Vorfall abgemahnt werden kann ist doch ebenfalls unstrittig.  Für mich wäre auch das Vertrauen in die MA verloren.

Organisator:

--- Zitat von: maiklewa am 03.03.2023 23:08 ---Das ist keine Antwort auf meine Frage. Und Deine Frage iVm dem Zitat von mir erhibt keinen Sinn. Es geht hier um personenbezogene Daten, die niemand an irgendjemand weitergeben darf.

--- End quote ---
Und genau dazu frage ich mich, wie du darauf kommst, dass das verboten sei.

carriegross:

--- Zitat von: Max am 04.03.2023 11:57 ---Der Datenschutz spielt doch hier wahrscheinlich keine Rolle.
Wenn dem AG etwas zu Ohren kommt muss er sich doch nicht taub stellen.
Der AG wird auch nicht direkt die Abmahnung rausgeschickt haben,  sondern bei der betroffenen Person nachgefragt haben.
Anhand der Schilderung nehme ich mal an,  dass die Betroffene dann auch angegeben haben wird,  dass nicht das Kind krank war sondern sie selbst.
Damit hat der AG alle nötigen Infos aus erster Hand.
Das der Vorfall abgemahnt werden kann ist doch ebenfalls unstrittig.  Für mich wäre auch das Vertrauen in die MA verloren.

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Wenn es so gewesen ist. Haf die Perso allein auf Zuruf gehandelt, spielt dann der Datenschutz sehr wohl eine Rolle! Und xie zweite Mutti müsste von der Perso eigentlich rasiert werden und in die zweite Mutti sollte keiner mehr Vertrauen haben! Man stellt sich mal vor, die zweite Mutti lügt und hat alles erfunden, nur um die erste Mutti zu schaden. Wer steht denn dann blöd da?

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