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Abmahnung weil Kind nicht krank
Organisator:
--- Zitat von: Britta2 am 07.03.2023 09:00 ---Gegenargument. Klar zahlt die KK sowohl wenn Mama krank und auch wenn Kind krank.
Insofern die Mama hier krank war und es dem Kind mittlerweile wieder etwas besser ging (und das Mädchen nicht länger Schulstoff verpasst hat) --- spart sich die KK aber Geld. Denn "Kind krank" bedeutet geringere Auszahlung.
Und sollte das Kind in dem Jahr erneut krank werden (was niemand wünscht!) - dann sind die hier möglichen Fehltage eng beziffert. Was, wenn Kind krank aber kein (Zahl-)Tag mehr verfügbar? Kinder werden nunmal häufiger krank als Erwachsene (wenns um z.B. Erkältungen oder Magen-Darm geht), insbesondere in diesem Alter.
--- End quote ---
Verstöße gegen Pflichten und Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag sind je nach Schwere abmahnungswürdig. Diese Pflichten sind einzuhalten, den einzelnen Vertragsparteien steht dabei kein Ermessen zu, insbesodere nicht auf den Hinblick eines möglichen Schadens.
Isie:
--- Zitat von: PiA am 07.03.2023 08:56 ---In der Sache stimmt ich zu, es ist und bleibt eine Falschmeldung.
Solange allerdings die (gibt bestimmt einen anderen Fachausdruck) "Karenztage" nach § 616 BGB nicht ausgeschöpft werden, zahlt der AG sowohl bei "selbstkrank" wie bei "kindkrank" das Gehalt fort, ohne dass die/der AN arbeitet.
Erst nach den "Karenztagen" wird das Entgelt gekürzt und die KV zahlt Kinderkrankengeld als Lohnersatzleistung, wenn das Kind und der Elternteil gesetzlich versichert sind.
--- End quote ---
Das ist nicht richtig. TVöD- oder TV-L-Beschäftigte haben nur bei schwerer Erkrankung des Kindes Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung nach Maßgabe des § 29 Abs. 1 e) bb). Bei gesetzlich Krankenversicherten ist dieser Anspruch jedoch nachrangig gegenüber dem Krankengeld nach § 45 SGB V. In den meisten Fällen besteht bei Erkrankung des Kindes also kein Anspruch auf "Entgeltfortzahlung".
PiA:
--- Zitat von: Isie am 07.03.2023 09:30 ---
--- Zitat von: PiA am 07.03.2023 08:56 ---In der Sache stimmt ich zu, es ist und bleibt eine Falschmeldung.
Solange allerdings die (gibt bestimmt einen anderen Fachausdruck) "Karenztage" nach § 616 BGB nicht ausgeschöpft werden, zahlt der AG sowohl bei "selbstkrank" wie bei "kindkrank" das Gehalt fort, ohne dass die/der AN arbeitet.
Erst nach den "Karenztagen" wird das Entgelt gekürzt und die KV zahlt Kinderkrankengeld als Lohnersatzleistung, wenn das Kind und der Elternteil gesetzlich versichert sind.
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Das ist nicht richtig. TVöD- oder TV-L-Beschäftigte haben nur bei schwerer Erkrankung des Kindes Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung nach Maßgabe des § 29 Abs. 1 e) bb). Bei gesetzlich Krankenversicherten ist dieser Anspruch jedoch nachrangig gegenüber dem Krankengeld nach § 45 SGB V. In den meisten Fällen besteht bei Erkrankung des Kindes also kein Anspruch auf "Entgeltfortzahlung".
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Wieder was gelernt...
Anekdotische Anmerkung:
Nachdem ich meinem AG vergangenens Jahr "kindkrank-AU"s eingereicht hatte, bekam ich ein Schreiben, dass ich für "meine" fünf Tage freigestellt wurde; das Entgelt wurde fortgezahlt. Mag aber auch an Corona oder einer betrieblichen Sondervereinbarung gelegen haben. Mein Mann (Privatwirtschaft) kam für "seine" Tage direkt in den Kinderkrankengeldbezug.
Wdd3:
--- Zitat von: Thomber am 07.03.2023 08:04 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 07.03.2023 07:59 ---
--- Zitat von: Thomber am 07.03.2023 07:18 ---Wenn ich Betrug lese, frage ich mich, wer hier wen um was betrogen haben soll. Welcher Schaden ist entstanden? Keiner!
--- End quote ---
...Außerdem zahlt die Krankenkasse eine Leistung aus, die der Frau nicht zugestanden hat. Dementsprechend ist sehr wohl ein Schaden entstanden, wenn auch möglicherweise unbesonnenentstanden und sehr gering. Aber Kleinvieh macht auch Mist.
--- End quote ---
Die KV zahlt Geld, weil die Frau Kind-AU gemeldet hat? Wäre mir neu, aber ok, dann wäre ja ein Schaden entstanden bei der KV. Dann kann die Frau ja glücklich sein, dass man sie nicht bei der KV als Betrügerin meldet.
Im Übrigen hinkt der Vergleich mit dem Fremdpoppen. Wir diskutieren hier über dienstliche Sachverhalte und deren mögliche rechtliche Folgen. (Und bei einem Betrug wird immer auch die Frage nach dem Schaden zu stellen sein. Ein Fremdpoppen hat, sofern kein Nachwuchs gezeugt wird, keine rechtlichen Folgen, es sei denn, man poppt auf dem großen Chef-Schreibtisch bei der Weihnachtsfeier und wird erwischt. :D
--- End quote ---
Deiner Theorie folgend entsteht hierbei kein Schaden solange der Schreibtisch robust genug ist.
So what?
Britta2:
Gegenargument. Die Mama (1) blieb wegen Attest für erkanktes Kind zu Hause. Mama erkrankte dann selbst.
Kind ging wieder zur Schule, aber die Mama blieb noch den einen Tag zu Hause. Aufschrei einer anderen Mama (2) "Betrug!" --- Kinder-Krankengeld stehs deutlich geringer (60%?) als die 100% Lohnfortzahlung wenn Mama selbst mit eigenem Attest.
WAS aber "bestätigt" bösen "Betrug" - falls kein Kollege in der Zwischenzeit die Arbeitsaufträge jener Mama übernehmen musste und sie stattdessen eventuell diese Arbeiten im Homeoffice abgearbeitet hätte? Wem wäre also ein "Schaden" entstanden? Sowohl KK als auch AG und AN wären doch mit sich zufrieden (wäre dann nicht Mama 2 zu befriedigen ...) -
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