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Abmahnung weil Kind nicht krank
FearOfTheDuck:
--- Zitat von: Thomber am 07.03.2023 07:18 ---Wenn ich Betrug lese, frage ich mich, wer hier wen um was betrogen haben soll. Welcher Schaden ist entstanden? Keiner!
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Wenn z.B. jemand fremdpoppt, ist das dein kein Betrug für dich? Ein Schaden entsteht ja in der Regel auch keiner.
Außerdem zahlt die Krankenkasse eine Leistung aus, die der Frau nicht zugestanden hat. Dementsprechend ist sehr wohl ein Schaden entstanden, wenn auch möglicherweise unbesonnenentstanden und sehr gering. Aber Kleinvieh macht auch Mist.
Thomber:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 07.03.2023 07:59 ---
--- Zitat von: Thomber am 07.03.2023 07:18 ---Wenn ich Betrug lese, frage ich mich, wer hier wen um was betrogen haben soll. Welcher Schaden ist entstanden? Keiner!
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...Außerdem zahlt die Krankenkasse eine Leistung aus, die der Frau nicht zugestanden hat. Dementsprechend ist sehr wohl ein Schaden entstanden, wenn auch möglicherweise unbesonnenentstanden und sehr gering. Aber Kleinvieh macht auch Mist.
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Die KV zahlt Geld, weil die Frau Kind-AU gemeldet hat? Wäre mir neu, aber ok, dann wäre ja ein Schaden entstanden bei der KV. Dann kann die Frau ja glücklich sein, dass man sie nicht bei der KV als Betrügerin meldet.
Im Übrigen hinkt der Vergleich mit dem Fremdpoppen. Wir diskutieren hier über dienstliche Sachverhalte und deren mögliche rechtliche Folgen. (Und bei einem Betrug wird immer auch die Frage nach dem Schaden zu stellen sein. Ein Fremdpoppen hat, sofern kein Nachwuchs gezeugt wird, keine rechtlichen Folgen, es sei denn, man poppt auf dem großen Chef-Schreibtisch bei der Weihnachtsfeier und wird erwischt. :D
Flying:
--- Zitat von: Thomber am 07.03.2023 08:04 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 07.03.2023 07:59 ---
--- Zitat von: Thomber am 07.03.2023 07:18 ---Wenn ich Betrug lese, frage ich mich, wer hier wen um was betrogen haben soll. Welcher Schaden ist entstanden? Keiner!
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...Außerdem zahlt die Krankenkasse eine Leistung aus, die der Frau nicht zugestanden hat. Dementsprechend ist sehr wohl ein Schaden entstanden, wenn auch möglicherweise unbesonnenentstanden und sehr gering. Aber Kleinvieh macht auch Mist.
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Die KV zahlt Geld, weil die Frau Kind-AU gemeldet hat? Wäre mir neu, aber ok, dann wäre ja ein Schaden entstanden bei der KV. Dann kann die Frau ja glücklich sein, dass man sie nicht bei der KV als Betrügerin meldet.
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Natürlich - für KinderKrankTage kommt die Versicherung auf..
Es ist ein Betrug - auch am Arbeitgeber. Das kannste dir schön reden, wie du willst.
Ob Schaden aufkommt oder nicht, ist dafür nicht zwingend relevant.
PiA:
In der Sache stimmt ich zu, es ist und bleibt eine Falschmeldung.
Solange allerdings die (gibt bestimmt einen anderen Fachausdruck) "Karenztage" nach § 616 BGB nicht ausgeschöpft werden, zahlt der AG sowohl bei "selbstkrank" wie bei "kindkrank" das Gehalt fort, ohne dass die/der AN arbeitet.
Erst nach den "Karenztagen" wird das Entgelt gekürzt und die KV zahlt Kinderkrankengeld als Lohnersatzleistung, wenn das Kind und der Elternteil gesetzlich versichert sind.
Britta2:
Gegenargument. Klar zahlt die KK sowohl wenn Mama krank und auch wenn Kind krank.
Insofern die Mama hier krank war und es dem Kind mittlerweile wieder etwas besser ging (und das Mädchen nicht länger Schulstoff verpasst hat) --- spart sich die KK aber Geld. Denn "Kind krank" bedeutet geringere Auszahlung.
Und sollte das Kind in dem Jahr erneut krank werden (was niemand wünscht!) - dann sind die hier möglichen Fehltage eng beziffert. Was, wenn Kind krank aber kein (Zahl-)Tag mehr verfügbar? Kinder werden nunmal häufiger krank als Erwachsene (wenns um z.B. Erkältungen oder Magen-Darm geht), insbesondere in diesem Alter.
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