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Abmahnung weil Kind nicht krank
Wdd3:
--- Zitat von: Thomber am 06.03.2023 12:41 ---
Eine ERMAHNUNG hätte vollkommen genügt!
--- End quote ---
Die Frage war aber nicht ob eine Ermahnung genügt, sondern ob die Abmahnung rechtlich möglich ist. In dem Fall des geschilderten Betrugs, ob er nun beabsichtigt war oder nicht, ist sie möglich und hält evtl. auch vor der AG stand.
VaPi:
--- Zitat von: Thomber am 06.03.2023 12:41 ---Sorry falls das schon gefragt worden ist:
"...die Kollegin ließ sich tagesweise die Bescheinigung ausstellen, weil geguckt werden wollte, ob das Kind..."
und sie wollte nicht extra zum Arzt wegen ihrer eigenen Erkältung.
Hhmm, demnach konnte sie für diesen Tag keine Kind-AU vorlegen, richtig? Sie hat vermutlich aber sich telefonisch Kind-AU gemeldet. Das war dann also eine Lüge. Nun, das ist zwar wenig produktiv und typisch deutsch, aber den AG anlügen kommt nicht gut, klar. Schaden ist nicht entstanden und jeder bleibt mal 1 bis 3 Tage zu Hause... Aber da man sonst ja keinen erwischt, freut sich der Petzer-Michel immer sehr, wenn dann mal einer erwischt wird.
Eine ERMAHNUNG hätte vollkommen genügt!
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Sie wird die Krankschreibungen für die ganze Woche haben, aber für jeden Tag einen extra Schein. Das ist besser für das Abrechnen bei der Personalstelle (wenn auch nicht nötig). Unsere Kinderärztin schreibt auf Wunsch die Kind AUs auch tageweise aus. So ist eine geteilte Betreuung zwischen Mutter und Vater praktikabler. Die Kind AU wird wohl vorgelegen haben bei der entsprechenden Kollegin.
Eine Einordnung ob gerechtfertigt oder nicht (bzw. Sinnvoll), ist nur unter Einbeziehung aller Fakten zu beurteilen.
Ich als AG bin immer sehr sehr großzügig, wenn mit den Kindern was ist. Sollte ich allerdings Wind bekommen, dass ich diesbezüglich ausgenutzt wurde oder auch betrogen, dann wäre das Vertrauensverhältnis zu entsprechender Person nachhaltig gestört.
Thomber:
Wenn ich Betrug lese, frage ich mich, wer hier wen um was betrogen haben soll. Welcher Schaden ist entstanden? Keiner! Ja, sie hat die falsche Begründung für das Fernbleiben vom Dienst benutzt und insofern sich nicht korrekt verhalten. Aber das wichtigste hier ist wohl, dass sie selbst krank war und so oder so nicht zum Dienst hätte erscheinen können/müssen. Aber ist ja nicht unüblich, den kleinen Steuerzahlern auf die Finger zu hauen, während man andere für ganz andere Taten laufen lässt.
VaPi:
Was du dich hier fragst, ist deine Sache. Betrachtet werden die Fakten.
Organisator:
--- Zitat von: Thomber am 07.03.2023 07:18 ---Wenn ich Betrug lese, frage ich mich, wer hier wen um was betrogen haben soll. Welcher Schaden ist entstanden?
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Der entstandene Schaden wurde bereits dargelegt. Davon ab halte ich es für gefährlich, gegen arbeitsvertragliche Pflichten zu verstoßen, nur weil aus Sicht des AN kein Schaden entstanden ist. Von Vereinbarungen darf nur in beiderseitigem Einvernehmen abgewichen werden.
Umgekehrt würde ich es auch nicht akzeptieren, wenn mein AG Meldepflichten mir gegenüber missachtet, nur weil aus seiner Sicht kein Schaden entsteht.
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