Autor Thema: Teilerwerbsminderungsrente, Teilzeit Beurlaubung möglich  (Read 679 times)

Ramba

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Hallo an alle,

ich hätte folgende Frage

Ich erhalte demnächst eine Teilerwerbsminderungsrente. Bescheid liegt noch nicht vor. Ich gehe 12 Wochenstunden arbeiten(mehr schaffe ich nicht. Bin aber froh zumindest die Teilerwerbsminderungsrente durch zu haben) .

Laut Tarifvertrag, würde mein AV ja enden mit Ablauf des Monats, in dem mir der Bescheid zugeht. Wenn ich aber innerhalb der 14 Tage nach Zugang des Bescheides schriftlich  mitteile, dass ich weiterbeschäftigt werden möchte, dann nicht.  Wie sieht es aus, wenn ich merke es funktioniert mit dem Arbeiten noch nicht so wie ich es mir vorstelle. Kann ich mich trotz der Teilerwerbsminderungsrente beurlauben lassen, wenn keine trifftigen dienstliche Gründe dagegen sprechen? So für ein bis zwei Jahre, bis sich mein Krankheitszustand etwas stabilisiert hat? Gesund werde ich defenitiv nicht mehr. Habe eine seltene erst jetzt diagnostizierte Erbkrankheit die fortschreitend ist. Man kann höchstens was stabilisieren bzw. das Fortschreiten verzögern.  Mehr aber auch nicht.   

Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten

Rentenonkel

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Wenn man eine Teilerwerbsminderungsrente erhält und noch Teilzeit beschäftigt ist, kann man, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, zunächst zum Arzt gehen und der entscheidet dann über eine Arbeitsunfähigkeit. Bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit erhält man dann bei einem versicherungspflihtigem Beschäftigungsverhältnis irgendwann Krankengeld und wenn perspektivisch eine Rückkehr ins Teilzeit-Berufsleben innerhalb der nächsten 6 Monate nicht zu erwarten ist, kann man dann bei der Rentenversicherung einen verkürzten Antrag auf volle Erwerbsminderung stellen. ("Verschlimmerungsantrag")

Sofern die Rentenversicherung dann eine volle Rente genehmigt, wird diese in aller Regel lediglich zeitlich befristet gewährt. Bei einer zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrente ruht das Beschäftigungsverhältnis lediglich. Sollte nach der zeitlichen Befristung sich der Gesundheitszustand wieder etwas stabilisiert haben, lebt die Teilrente und das Beschäftigungsverhältnis wieder auf. Sollte auch dieser zeitliche Ansatz nicht gereicht haben, kann eine Verlängerung der Zeitrente in Betracht kommen. Eventuell kommt auch eine medizinische Reha zur Erhaltung oder Wiederherstellung der (Rest)Erwerbsfähigkeit in Betracht. 

Sofern man stattdessen freiwillig unbezahlten Urlaub nimmt, obwohl man eigentlich mindestens arbeitsunfähig wäre, wäre das aus meiner Sicht zwar grundsätzlich möglich, aus finanzieller Sicht vermutlich jedoch nicht die beste Option.