Wenn man eine Teilerwerbsminderungsrente erhält und noch Teilzeit beschäftigt ist, kann man, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, zunächst zum Arzt gehen und der entscheidet dann über eine Arbeitsunfähigkeit. Bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit erhält man dann bei einem versicherungspflihtigem Beschäftigungsverhältnis irgendwann Krankengeld und wenn perspektivisch eine Rückkehr ins Teilzeit-Berufsleben innerhalb der nächsten 6 Monate nicht zu erwarten ist, kann man dann bei der Rentenversicherung einen verkürzten Antrag auf volle Erwerbsminderung stellen. ("Verschlimmerungsantrag")
Sofern die Rentenversicherung dann eine volle Rente genehmigt, wird diese in aller Regel lediglich zeitlich befristet gewährt. Bei einer zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrente ruht das Beschäftigungsverhältnis lediglich. Sollte nach der zeitlichen Befristung sich der Gesundheitszustand wieder etwas stabilisiert haben, lebt die Teilrente und das Beschäftigungsverhältnis wieder auf. Sollte auch dieser zeitliche Ansatz nicht gereicht haben, kann eine Verlängerung der Zeitrente in Betracht kommen. Eventuell kommt auch eine medizinische Reha zur Erhaltung oder Wiederherstellung der (Rest)Erwerbsfähigkeit in Betracht.
Sofern man stattdessen freiwillig unbezahlten Urlaub nimmt, obwohl man eigentlich mindestens arbeitsunfähig wäre, wäre das aus meiner Sicht zwar grundsätzlich möglich, aus finanzieller Sicht vermutlich jedoch nicht die beste Option.