Vielen Dank schon mal für Eure Hinweise.
Aber vermutlich habe ich es noch zu kompliziert geschrieben.
Ich habe eine 5-Tage-Woche mit 14,5 Stunden/Woche, arbeite aber nur am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag laut Dienstplan. Am Montag und Freitag habe ich laut dem Dienstplan keine Stunden eingetragen, also in der Regel frei. Durch die 5-Tage-Woche darf ich aber am Montag und Freitag zum Dienst bestellt werden, sofern Personalmangel ist. Diese Stunden werden dann zeitnah versucht abzubauen.
Nun ist es so, dass am 19.05. (Brückentag zwischen Himmelfahrt und Wochenende) und am 02.10. (Brückentag zwischen Wochenende und 03. Oktober) die Einrichtung geschlossen ist. Es handelt sich bei diesen Tagen um einen Freitag und einen Montag. Diese Tage hätte ich laut dem Dienstplan frei. Ich muss aber Urlaub einreichen, weil es ein Arbeitstag innerhalb der 5-Tage-Woche ist.
Meine Frage ist nun: Kann ich für diese Tage auch jeweils einen Umwandlungstag lt. TVÖD-SUE einreichen? Mein Arbeitgeber sagt ein, weil sie dann ja keine Stunden gegenrechnen können. Aber wenn ich für diese Tage auch Urlaub nehmen muss, wenn sollte es auch möglich sein, einen Umwandlungstag zu beantragen, oder?
Ich hoffe, jetzt wird es etwas deutlicher. Der Hinweis mit dem Studientag war eher nebensächlich, um klarzustellen, dass ich, wenn dieser auf deinem Montag oder Freitag liegt, auch zum Dienst erscheinen muss.
Ich danke Euch für Euer Mitdenken!