Autor Thema: Höherstufung - trotzdem weniger Entgelt + Zurückzahlung  (Read 2854 times)

SVAbackagain

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Wir eruieren ja gerade, ob derlei (also die Umstände, die eine Rückforderung ermöglichten, nicht die Rückforderung selbst; der begnest Du ohnehin mit der Einrede der Entreicherung, selbst wenn sie dem Grunde nach zutreffend wäre) überhaupt passiert ist. Derzeit sieht es ja nicht danach aus.

MoinMoin

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@Isie: Genau so sieht es zur Zeit aus.  :-\
Das ist fraglich.
In welcher Form und unter welcher Beteiligung des PRs ist dir denn die Tätigkeit im Januar übertragen worden?
Wenn der AG da nicht nachweisen kann, dass du die Tätigkeit übertragen bekommen hast, dann ist uU auch keine  nachteilige Höhergruppierung durchgeführt worden..

Die Neubewertung des Arbitsgebietes ist auf Antrag meiner Vorgesetzten zustande gekommen. Wie gesagt: Rückwirkend zum 1. Januar 2022. Welche Gremien weiter daran beteiligt waren, kann ich nicht sagen. Die Bearbeitung hat jedenfalls fast ein Jahr gedauert. In dieser Zeit bin ich in der Erfahrungsstufe gestiegen und habe in der Zeit monatlich mehr verdient, als ich jetzt mit der Stufenerhöhung bekomme. Daher auch eine Rückforderung.
Du scheinst es leider noch nicht ganz verstanden zuhaben.
Entscheidend ist, ob und wie der Ag dir diese höherwertigen Tätigkeiten offiziell übertragen hat.
Gibt es ein schreiben das dir zugestellt wurde dass du diese Tätigkeiten ausüben sollst?
Falls nein, dann kannst du dem Ag mitteilen, dass die HG nicht stattgefunden hat, da rückwirkend die Tätigkeiten nicht änderbar sind.
Falls du die HG nicht zu diesen Konditionen akzeptieren willst.

Kondor

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O.K., lieben dank für alle Erörterungen!

Kommt gut in die Woche!