Autor Thema: [BY] Beamte mit 40?  (Read 8071 times)

Johann

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Antw:[BY] Beamte mit 40?
« Antwort #30 am: 26.04.2023 15:15 »

Im Vergleich zu erwerbsunfähigen Angestellten mit etwa 900€ netto Erwerbsunfähigkeitsrente sind dienstunfähige Beamte nach 5 Jahren Dienstzeit mit ca. 1,8k Brutto schon ganz gut dabei. Besonders wenn man noch bedenkt, dass der deutsche Medianrentner etwa 1,6k Brutto Rente erhält. Je geringer das Amt des dienstunfähigen Beamten, umso besser wirkt die Mindestversorgung wohl. Ein B4 Beamter sieht wahrscheinlich Arno Dübel vor dem geistigen Auge in Anbetracht der Mindestversorgungshöhe.

Meine subjektive Beobachtung hat bei einer bestimmten Behörde gezeigt, dass zumindest der eine Fall jetzt nach 3 Jahren durchgehender Arbeitsunfähigkeit seinen Ruhestand antreten darf (muss), nachdem er zuvor für etwa zehn Jahre jeweils mindestens 120 Krankentage pro Jahr hatte. In all der Zeit gab es zu jedem Zeitpunkt volle Bezüge.

Ich glaube bei Angestellten wäre man in keinem Fall so geduldig gewesen. Weder in den letzten drei Jahren, noch in den zehn Jahren zuvor. ;D

Ungeachtet dessen, dass Sie an meiner, wie ich finde, weitreichenden Antwort, einen Aspekt herauspicken, ist ihre rudimentäre Betrachtung ebenfalls unzutreffend. Dazu habe ich bereits einen korrekten Vergleich angestellt. Was den Vergleich Pension und Rente betrifft, bei dem Sie wohl die Gesamtheit aller in der gesetzlichen Rentenversicherung betrachten, bedienen Sie sich leider wie so oft, den Argumenten der Bildzeitung aus dem Sommerloch, der ganz schnell verpufft, wenn man sich auch nur kurz einem sachlichen Vergleich widmet.
Darüber hinaus unterschlagen Sie erstens die Zusatzversorgung der Angestellten des ÖD sowie das erweiterte Krankengeld des Tarifwerks abseits der gesetzlichen Sozialleistungen.

Korrekt. Ich habe mir hier explizit den Abschnitt ausgewählt, der sich um die frühzeitige Erwerbs-/Dienstunfähigkeit dreht.

Und da ist es ganz offensichtlich, dass Beamte (nach min. 5 Jahren) einen ziemlichen Vorteil ggü. Angestellten haben. Die Erwähnung mit der Medianrentenhöhe eines Angestellten habe ich herangezogen, um eine Relation zur Mindestversorgungshöhe zu schaffen.

Ob und inwieweit du insgesamt als Beamter oder Angestellter oder Angestellter im öD mit oder ohne VBL im Alter besser darstehst, ist von mir unbetrachtet geblieben.

Beamter

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Antw:[BY] Beamte mit 40?
« Antwort #31 am: 26.04.2023 21:42 »
Können Sie weiterhin behaupten, ist aber falsch. Mindestpension ist bewusst Grundsicherungsniveau.

Viky81

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Antw:[BY] Beamte mit 40?
« Antwort #32 am: 27.04.2023 14:20 »
Hallo zusammen,

darf ich mich diesem Thema vielleicht kurz anschließen? Eventuell könntet ihr mir ein paar Fragen beantworten.

Zu meiner Person.

42 Jahre alt, angestellt in einer Kommune in Niedersachsen. Derzeit eingruppiert in die 9c Stufe 5 TVÖD.
(Angestelltenlehrgang II absolviert).

Heute wurde uns ein wenig um drei Ecken mitgeteilt, dass eventuell die Verbeamtung angeboten wird, um den Fachkräftemangel etwas entgegenzuwirken und "etwas zu bieten".
Bisher gab es bei uns keine Möglichkeiten vom Angestelltenverhältnis ins Beamtenverhältnis zu wechseln. Ob dies überhaupt für alle gilt oder nur für einige, wird sich wohl in den nächsten Wochen zeigen.

Für mich gäbe es ua folgende Frage. Ich sitze derzeit auf einer Stelle: E9c / A10.
Wie würde es dann weitergehen? (Sorry, mein Beamtenrecht ist über 15 Jahre her). Ich müsste in A9 beginnen. Stufe 1? Oder gäbe es die Möglichkeit in der Stufe höher anzufangen?

Vielen Dank im Voraus!

cfischer

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Antw:[BY] Beamte mit 40?
« Antwort #33 am: 27.04.2023 14:44 »
Hallo zusammen,

darf ich mich diesem Thema vielleicht kurz anschließen? Eventuell könntet ihr mir ein paar Fragen beantworten.

Zu meiner Person.

42 Jahre alt, angestellt in einer Kommune in Niedersachsen. Derzeit eingruppiert in die 9c Stufe 5 TVÖD.
(Angestelltenlehrgang II absolviert).

Heute wurde uns ein wenig um drei Ecken mitgeteilt, dass eventuell die Verbeamtung angeboten wird, um den Fachkräftemangel etwas entgegenzuwirken und "etwas zu bieten".
Bisher gab es bei uns keine Möglichkeiten vom Angestelltenverhältnis ins Beamtenverhältnis zu wechseln. Ob dies überhaupt für alle gilt oder nur für einige, wird sich wohl in den nächsten Wochen zeigen.

Für mich gäbe es ua folgende Frage. Ich sitze derzeit auf einer Stelle: E9c / A10.
Wie würde es dann weitergehen? (Sorry, mein Beamtenrecht ist über 15 Jahre her). Ich müsste in A9 beginnen. Stufe 1? Oder gäbe es die Möglichkeit in der Stufe höher anzufangen?

Vielen Dank im Voraus!

Mit einem Angestelltenlehrgang II erfüllt man nicht die Bildungsvoraussetzungen für die 3. QE.

Ein Einstieg wäre in der 2. QE in A6 möglich, höhere Einstufungen nur in besonderen Ausnahmefällen.

anonymus1453

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Antw:[BY] Beamte mit 40?
« Antwort #34 am: 02.05.2023 09:45 »
Hallo zusammen,

darf ich mich diesem Thema vielleicht kurz anschließen? Eventuell könntet ihr mir ein paar Fragen beantworten.

Zu meiner Person.

42 Jahre alt, angestellt in einer Kommune in Niedersachsen. Derzeit eingruppiert in die 9c Stufe 5 TVÖD.
(Angestelltenlehrgang II absolviert).

Heute wurde uns ein wenig um drei Ecken mitgeteilt, dass eventuell die Verbeamtung angeboten wird, um den Fachkräftemangel etwas entgegenzuwirken und "etwas zu bieten".
Bisher gab es bei uns keine Möglichkeiten vom Angestelltenverhältnis ins Beamtenverhältnis zu wechseln. Ob dies überhaupt für alle gilt oder nur für einige, wird sich wohl in den nächsten Wochen zeigen.

Für mich gäbe es ua folgende Frage. Ich sitze derzeit auf einer Stelle: E9c / A10.
Wie würde es dann weitergehen? (Sorry, mein Beamtenrecht ist über 15 Jahre her). Ich müsste in A9 beginnen. Stufe 1? Oder gäbe es die Möglichkeit in der Stufe höher anzufangen?

Vielen Dank im Voraus!

Egal in welche Besoldungsgruppe Du eingruppiert wirst (max. A9, denke ich) kann ich Dir nur raten es nicht anzunehmen, vor allem nicht mit 42 Jahren, da du einen hohen Monatsbeitrag in die private Krankenversicherung leisten wirst, wenn Du erst mit 42 Jahren privat versichert wirst und so groß sind die Gehaltsunterschiede zwischen einem Beamten und Angestellten gar nicht, dass es sich da noch lohnt zu wechseln.

Der einzige Vorteil wäre hier die Pension, aber ich finde die Nachteile überwiegen!

Hauruck

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Antw:[BY] Beamte mit 40?
« Antwort #35 am: 04.05.2023 17:21 »
Hallo zusammen,

darf ich mich diesem Thema vielleicht kurz anschließen? Eventuell könntet ihr mir ein paar Fragen beantworten.

Zu meiner Person.

42 Jahre alt, angestellt in einer Kommune in Niedersachsen. Derzeit eingruppiert in die 9c Stufe 5 TVÖD.
(Angestelltenlehrgang II absolviert).

Heute wurde uns ein wenig um drei Ecken mitgeteilt, dass eventuell die Verbeamtung angeboten wird, um den Fachkräftemangel etwas entgegenzuwirken und "etwas zu bieten".
Bisher gab es bei uns keine Möglichkeiten vom Angestelltenverhältnis ins Beamtenverhältnis zu wechseln. Ob dies überhaupt für alle gilt oder nur für einige, wird sich wohl in den nächsten Wochen zeigen.

Für mich gäbe es ua folgende Frage. Ich sitze derzeit auf einer Stelle: E9c / A10.
Wie würde es dann weitergehen? (Sorry, mein Beamtenrecht ist über 15 Jahre her). Ich müsste in A9 beginnen. Stufe 1? Oder gäbe es die Möglichkeit in der Stufe höher anzufangen?

Vielen Dank im Voraus!

Egal in welche Besoldungsgruppe Du eingruppiert wirst (max. A9, denke ich) kann ich Dir nur raten es nicht anzunehmen, vor allem nicht mit 42 Jahren, da du einen hohen Monatsbeitrag in die private Krankenversicherung leisten wirst, wenn Du erst mit 42 Jahren privat versichert wirst und so groß sind die Gehaltsunterschiede zwischen einem Beamten und Angestellten gar nicht, dass es sich da noch lohnt zu wechseln.

Der einzige Vorteil wäre hier die Pension, aber ich finde die Nachteile überwiegen!
Von welcher Höhe PKV-Kosten pro Monat gehst du aus, dass es sich mit 42 Jahren nicht mehr lohne, verbeamtet zu werden?

clarion

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Antw:[BY] Beamte mit 40?
« Antwort #36 am: 04.05.2023 22:42 »
@anonymus1453

Bitte Facts ( Zahlen) für deine liefern.


ElBarto

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Antw:[BY] Beamte mit 40?
« Antwort #37 am: 05.05.2023 12:03 »
Also würde heute jemand zu mir kommen und fragen ob ich mich verbeamten lasse, würde ich wohl keine Sekunde zögern.

Gerade als Lehrerin ist eine sichere Pension auch im FAlle einer DU aufgrund Burnout o.ä. doch gut.

Verheiratet? Zuschlag!

Kind? Extrazuschlag pro Kind.

Sie brauchen einen Termin beim Facharzt? Wie? PV? Ja kommen sie morgen statt in 3 Monaten vorbei.


Auch muss man berücksichtigen, die Gehaltstufe die man am Ende der Karriere  hat wirkt sich unmittelbar auf die Pensionshöhe aus. Nicht so wie beim Angestellten der einzahlt und einzahlt und einzahlt.

clarion

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Antw:[BY] Beamte mit 40?
« Antwort #38 am: 05.05.2023 14:31 »
Also bei meinen Fachärzten warte ich auch Monate. Z.B Anfang Februar angerufen, Termin für Mitte Juni bekommen, trotz PKV. Und es ist auch nicht der einzige Arzt, bei dem das so ist.

Beamter

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Antw:[BY] Beamte mit 40?
« Antwort #39 am: 05.05.2023 14:34 »
Also würde heute jemand zu mir kommen und fragen ob ich mich verbeamten lasse, würde ich wohl keine Sekunde zögern.

Gerade als Lehrerin ist eine sichere Pension auch im FAlle einer DU aufgrund Burnout o.ä. doch gut.

Verheiratet? Zuschlag!

Kind? Extrazuschlag pro Kind.

Sie brauchen einen Termin beim Facharzt? Wie? PV? Ja kommen sie morgen statt in 3 Monaten vorbei.


Auch muss man berücksichtigen, die Gehaltstufe die man am Ende der Karriere  hat wirkt sich unmittelbar auf die Pensionshöhe aus. Nicht so wie beim Angestellten der einzahlt und einzahlt und einzahlt.

"sichere Pension"

Pauschalisierte Aussage und kann im Einzelfall auf Niveau der Grundsicherung liegen.

"Verheiratet? Zuschlag!"

Seit 01.04.23 nicht mehr zutreffend.

"Sie brauchen einen Termin beim Facharzt? Wie? PV? Ja kommen sie morgen statt in 3 Monaten vorbei."

Kommt auf Arzt und insbesondere auf die Region an.

Wenn ich jemandem etwas rate, dann substantiiert. Gefühle helfen im Zweifelsfall am Ende nicht.

Bruce Springsteen

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Antw:[BY] Beamte mit 40?
« Antwort #40 am: 05.05.2023 21:37 »
Mit einem Angestelltenlehrgang II erfüllt man nicht die Bildungsvoraussetzungen für die 3. QE.
Muss man auch nicht, siehe §7 BeamtStG. Ausnahme möglich. Mit einem ALG II kann man sehr wohl in A9 oder höher eingestuft werden, wenn man vorher schon jene Aufgaben wahr genommen hat.
Ein Einstieg wäre in der 2. QE in A6 möglich, höhere Einstufungen nur in besonderen Ausnahmefällen.
Wäre.. könnte.. nenne mal Ausnahmefälle.. beweise hier das Gegenteil!

Gabi1978

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Antw:[BY] Beamte mit 40?
« Antwort #41 am: 05.05.2023 22:38 »
Mit einem Angestelltenlehrgang II erfüllt man nicht die Bildungsvoraussetzungen für die 3. QE.
Muss man auch nicht, siehe §7 BeamtStG. Ausnahme möglich. Mit einem ALG II kann man sehr wohl in A9 oder höher eingestuft werden, wenn man vorher schon jene Aufgaben wahr genommen hat.
Ein Einstieg wäre in der 2. QE in A6 möglich, höhere Einstufungen nur in besonderen Ausnahmefällen.
Wäre.. könnte.. nenne mal Ausnahmefälle.. beweise hier das Gegenteil!

Ich bin mit 41 verbeamtet worden…Quereinstieg und ich bereue es keinen Tag!!! Wer die Chance bekommt…ergreifen

Viky81

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Antw:[BY] Beamte mit 40?
« Antwort #42 am: 08.05.2023 19:25 »
Hi zusammen,
Also bei uns scheint Bewegung in dieses Thema reinzukommen, da gebeten wurde auch mit A2 den Antrag zu stellen. Es würde geprüft werden.

Könntet ihr mir ein wenig auf die Sprünge helfen, mein Beamtenrecht ist ewig her.

Ich würde (im Fall der Fälle) in A9 beginnen.
Welche Stufe? Kommt es da auch auf die bereits geleisteten Jahre an?

Bastel

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Antw:[BY] Beamte mit 40?
« Antwort #43 am: 08.05.2023 22:19 »
Normalerweise reicht der A2 nicht für den gD A9.

Tagelöhner

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Antw:[BY] Beamte mit 40?
« Antwort #44 am: 09.05.2023 05:41 »
Normalerweise...wie ich im Beamtenbereich gerne erleben durfte, wird Prinzipienreiterei und "Grundsätzlichkeit" ganz schnell beiseite gelegt, wenn ein besonderes Interesse bzw. Druck entstanden ist, um Personen ins Beamtenverhältnis zu übernehmen. Man könnte es auch flexible Beliebigkeit bzw. an Rechtsverstöße grenzende Willkür bezeichnen.