Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Bestimmunen interne/externe Stellenausschreibung u. Bewerbung
PaulS:
Hallo,
ich hoffe, mir kann hier jemand diese Bestimmungen näher erklären oder die Stellen im TV nennen, wo ich sowas nachlesen kann.
Folgendes wurde mir erklärt:
"Ein Tarifangestellter im ÖD kann sich auf Stellenausschreibungen seines AG bewerben, wenn diese intern oder intern und extern ausgeschrieben sind.
Der Angestellte kann sich hingegen nicht auf eine Stelle seines AG bewerben, wenn diese nur extern ausgeschrieben ist. Wenn er sich auf die extern ausgeschriebene Stelle bewerben möchte, muss er zuvor kündigen."
Das klingt für mich völlig abstrus. Außerdem stell ich mir die Frage, wie so etwas in der Praxis funktioniert. Bei der Ausschreibung läuft z.B. eine Abgabefrist von 4 Wochen. Der Angestellt könnte in dieser Zeit zwar eine Kündigung absenden, aufgrund der Frist wäre der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses u.U. einige Woche später.
Dann gäbe es ja noch die Variante, dass der Angestellte ein befristetes AV hat, also das Ende eigentlich schon feststeht/besiegelt ist. Sofern die Aussage oben tatsächlich so richtig ist, betrifft die Kündigungspflicht auch befristet Angestellte?
Im Web konnte ich dazu nichts finden, weiß allerdings auch nicht, wie ich da richtig google....
VG Paul
SVAbackagain:
Wenn jemand von Reichsflugscheiben faselt, liegt es doch nahe, von ihm Belege zu verlangen und nicht in einem Forum zu fragen, was es denn nun mit diesen Reichsflugscheiben auf sich hätte. Dasselbe gilt auch für Flacherdler und die im Startbeitrag kolportierte „Erklärung“.
PaulS:
Was ist denn das für eine Antwort? Nachdem, was ich bisher im Forum lesen konnte, glaubte ich, einen zivilisierten Umgang erwarten zu können. Oder zumindest sachliche Antworten.
Wenn es möglich gewesen wäre, die Quelle nach Belegen für die Aussage zu fragen, hätte man das getan. Es ist aber aus versch. Gründen nicht möglich.
SVAbackagain:
Es gibt kaum etwas zivilisierteres als Spott. Zwischen meinem findet sich aber auch leicht die Erleuchtung, die Du begehrst. Oder bist Du ein Flacherdler, der an Reichsflugscheiben glaubt?
MarieH:
--- Zitat von: PaulS am 05.03.2023 19:57 ---Hallo,
ich hoffe, mir kann hier jemand diese Bestimmungen näher erklären oder die Stellen im TV nennen, wo ich sowas nachlesen kann.
Folgendes wurde mir erklärt:
"Ein Tarifangestellter im ÖD kann sich auf Stellenausschreibungen seines AG bewerben, wenn diese intern oder intern und extern ausgeschrieben sind.
Der Angestellte kann sich hingegen nicht auf eine Stelle seines AG bewerben, wenn diese nur extern ausgeschrieben ist. Wenn er sich auf die extern ausgeschriebene Stelle bewerben möchte, muss er zuvor kündigen."
Das klingt für mich völlig abstrus. Außerdem stell ich mir die Frage, wie so etwas in der Praxis funktioniert. Bei der Ausschreibung läuft z.B. eine Abgabefrist von 4 Wochen. Der Angestellt könnte in dieser Zeit zwar eine Kündigung absenden, aufgrund der Frist wäre der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses u.U. einige Woche später.
Dann gäbe es ja noch die Variante, dass der Angestellte ein befristetes AV hat, also das Ende eigentlich schon feststeht/besiegelt ist. Sofern die Aussage oben tatsächlich so richtig ist, betrifft die Kündigungspflicht auch befristet Angestellte?
Im Web konnte ich dazu nichts finden, weiß allerdings auch nicht, wie ich da richtig google....
VG Paul
--- End quote ---
Jeder, ganz gleich ob extern oder intern, kann sich auf eine externe Ausschreibung bewerben.
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