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Rückwirkende Höhergruppierung

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MABund:
Ich wurde 2020 in der Entgeltgruppe 9c eingestellt. Nach 4 Monaten besetzte ich innerhalb meines Referates eine Stelle, die mit 11 eingruppiert war, da der Vorgänger das Referat verließ. Die Stelle war zu diesem Zeitpunkt ausgeschrieben (extern) und wurde extern auch besetzt. Jedoch hat der neue MA die ausgeschriebene Stelle nie ausgeübt, sondern anderweitige Tätigkeiten im Referat wahrgenommen. Ich habe weiterhin die Position besetzt. Ich kämpfe seitdem darum, auch in der entsprechenden Entgeltgruppe eingruppiert zu werden.
Da mein Vorgesetzter immer wieder nur hinhält (von Prämienzahlungen in 2021 und 2022 abgesehen), würde ich nun gerne härtere Geschütze auffahren. Ist eine rückwirkende Höhergruppierung möglich? Wenn ja, wie gehe ich vor? Ist das ohne Anwalt zu schaffen?

Danke!

SVAbackagain:
Hat sich denn die vom Arbeitgeber wirksam übertragene auszuübende Tätigkeit geändert oder hast Du Dich lediglich mit subalternem Führungspersonal dazu verschworen, unbotmäßig etwas anderes zu tun, als Dir vom Arbeitgeber aufgetragen worden ist?

MABund:
Ich war der Einzige, der die Aufgabe überhaupt ausüben konnte und da ich neu von extern war, hat mir meine Referatsleitung die Aufgabe gegeben. Immer mit dem Versprechen mich hochzugruppieren.

Thomber:
Ich kenne rückwirkende Höhergruppierung bzw. Zuschlagszahlung für 1 Jahr.
Als AN aberr ein Leichtes sich per Anwalt die korrekte Bezahlung zu erstreiten!

SVAbackagain:
Also hast Du Dich lediglich mit subalternem Führungspersonal dazu verschworen, unbotmäßig etwas anderes zu tun, als Dir vom Arbeitgeber aufgetragen worden ist. Daraus erwachsen keinerlei Ansprüche. Es soll Arbeitgeber geben, die so etwas zurecht abmahnen.

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