Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Rückwirkende Höhergruppierung

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MoinMoin:
Wäre zu mindestens ein Anfang.
Und wenn sich daraus die konkreten Tätigkeiten ableiten lassen (was ich nicht glaube) könnte man daraus seine Forderung konstruieren.
Um abzukürzen, kannst du ja deine ausgeübten Tätigkeiten im Anschreiben konkretisieren und bestätigen lassen.

Organisator:

--- Zitat von: MABund am 07.03.2023 12:12 ---MeineTätigkeit wurde insofern offiziell dokumentiert, als dass sie seit 2020 regelmäßig im Geschäftsverteilungsplan mit meinem Namen veröffentlicht wurde. Vermutlich muss ich damit die Personalabteilung anschreiben?

--- End quote ---

Wurden dir nie Aufgaben von Arbeitgeber übertragen (Tätigkeitsdarstellung oder ähnliches)?

clarion:
Der Geschäftsverteilungsplan, der von der Personalabteilung zusammen gestellt wird, ist ja schon mal ein Indiz. Schreibe die Personalabteilung man an, dass die Tätigkeiten xy gemäß Geschäftsverteilungsplan seit dem xx.xx.xxxx übertragen sind, und Du nun das Dir zustehende Entgelt rückwirkend einforderst. Dann wird man reagieren müssen, und Du kannst immer noch überlegen,  ob Du Dich vom Anwalt oder einer Gewerkschaft beraten lässt.

Es ist aber schon so, dass die Personalabteilung Dir Tätigkeiten  wirksam übertragen muss. Normalerweise reicht der Geschäftsverteilungsplan auch nicht aus aber mit freundlichen Zutaten bist Du bisher ja nicht weit gekommen. Die sonstigen Führungskräfte sind idR nicht befugt, höherwertige Tätigkeiten zu übertragen.

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