Der Geschäftsverteilungsplan, der von der Personalabteilung zusammen gestellt wird, ist ja schon mal ein Indiz. Schreibe die Personalabteilung man an, dass die Tätigkeiten xy gemäß Geschäftsverteilungsplan seit dem xx.xx.xxxx übertragen sind, und Du nun das Dir zustehende Entgelt rückwirkend einforderst. Dann wird man reagieren müssen, und Du kannst immer noch überlegen, ob Du Dich vom Anwalt oder einer Gewerkschaft beraten lässt.
Es ist aber schon so, dass die Personalabteilung Dir Tätigkeiten wirksam übertragen muss. Normalerweise reicht der Geschäftsverteilungsplan auch nicht aus aber mit freundlichen Zutaten bist Du bisher ja nicht weit gekommen. Die sonstigen Führungskräfte sind idR nicht befugt, höherwertige Tätigkeiten zu übertragen.