Dennoch interessant!
Finde es schon fragwürdig, dass ein Dienstherr Deinen bisherige beruflichen Werdegang von Null an neu beurteilt und so tut als ob Du dort eingestellt worden wärst.
Wo will man denn da anfangen? Warst in der Grundschule nicht gut genug für ne Realschulempfehlung im anderen Land? Hätte dein Realschulabschluss im anderen Land für den Einstieg bei der Polizei gereicht?
Hättest DU den EInstellungstest im anderen Land gesachafft? na ja... man sieht schon..
Wenn ein Volljurist xx Punkte in seinen Examina erreicht hat und danach in Land A zum Beamten ernannt worden ist und der Jurist dann später zu Land B wechselt.... prüft man dann auch, ob er für Land B überhaupt genug Punkte hatte, um eingestellt zu werden? Ich denke nicht. Will sagen: Du hast A 8 erreicht, warum und wie auch immer - vielleicht hast Du dem Chef das Leben gerettet oder Dich hochgeschlafen oder einfach nur deinen Job getan... vollkommen ok. Aber, dass nun andere das aufrollen... wie gesagt - sehr interessant.
Ach so, immer gerne auch gesehen- Beispiel für Masterabsolventen:
Master A steigt beim Dienstherrn A in den hD auf. Alles gemäß Beamtenlaufbahnverordnung & Co. korrekt.
Nun wechselt Master A zum Dienstherrn B. Gemäß Laufbahnrecht B wäre aber die hauptberufliche Zeit ein halbes Jahr länger. Master A hat sozusagen im Bereich des Dienstherrn B noch keine Laufbahnbefähigung...

Es geht im Grund um die Anerkennung von rechtlichen Gegebenheiten anderer Dienstherren-Bereiche und ich denke, dass hier die A8 beizubehalten wäre.