Autor Thema: [NW] Entscheidung/ Warten auf Bremer Besoldung! Was ist da los?  (Read 2904 times)

SuperIngo

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Hallo!

Immer wieder lese ich ( A13, 2 Kinder), dass das Land NRW bezüglich der angemessen Besoldung seiner Beamten in NRW, auf ein Urteil bzw. auf die Entscheidung der Bremer Besoldung wartet.
Warum Bremen? Was ist da los? Was machen die, worauf wir warten müssen?
Ggf kann das hier ja allgemeinverständlich erklärt werden. Inclusive einer Abschätzung der Folgen, die dann wann(?) für die Beamte in NRW eintreffen würden....!??

Dankeschön!
« Last Edit: 09.03.2023 01:57 von Admin2 »

Floki

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Die Besoldung eines Beamten ergibt sich unmittelbar aus dem Grundgesetz. Hierzu sind aktuell Klagen beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Klagen stammen aus Bremen. Anhand der diesbezüglichen Entscheidung, wird eben das Besoldungsgefüge für den Gesetzgeber konkretisiert.

NRW müsste natürlich nicht warten, aber es bietet sich eben für den Gesetzgeber an. Die Entscheidungen aus 2020 waren ja auch nur explizit für NRW und Berlin. Nichtsdestotrotz sind in allen Ländern Änderungen erfolgt.

MitleserBW

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Baden-Württemberg hat auch angekündigt ggf. zu reagieren wenn die höchstrichterliche Prüfung abgeschlossen ist, so wie ich das verstanden habe. Deshalb ist in BW aktuell ein Widerspruch für 2022 nicht nötig gewesen, habe den aber dennoch abgeschickt. Ich denke alle schauen da mit Spannung drauf.

Weiß denn jemand wann dort mit einem Ergebnis zu rechnen ist?

Unknown

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Mir stellt sich eher die Frage, wieso müssen die Länder auf das BVerfG warten?
Sind sie nicht in der Lage ein ordnungsgemäßes Gesetz zu verabschieden?
Sind die Länder einfach nur zu feige zu zugeben, dass sie das bis ultimo schieben, weil es massiv Haushaltsmittel spart?

OnkelConny

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Da das BVerfG in seiner Dogmatik und Urteilen in den letzten 10 Jahren immer konkretisierender wird, bekommen die Gesetzgeber mit jeder neuen Entscheidung weitere Vorgaben, die sie zu beachten haben.

Prinzipiell sollte es allen Dienstherren bekannt sein, was sie zu tun haben. Letztlich kostet es (viel) Geld, weshalb der Anreiz für entsprechende legislative Änderungen erst noch vom BVerfG kommen muss.

Vielleicht ganz interessant: https://rsw.beck.de/driz/top-thema/2021/10/04/Aufk%C3%BCndigung-des-beamtenrechtlichen-Dienst-und-Treueverh%C3%A4ltnisses

nevarro

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Mir stellt sich eher die Frage, wieso müssen die Länder auf das BVerfG warten?
Sind sie nicht in der Lage ein ordnungsgemäßes Gesetz zu verabschieden?

Die Antwort dürfte simpel sein: Wie viel Prozent der Beamten in Deutschland haben regelmäßig Widerspruch eingelegt? Die Zahl dürfte einstellig sein. Ergo sparen die Besoldungsgeber Millionen damit, die Besoldung spät- und geringsmöglich anzuheben. Mit Glück trifft der später zusätzlich belastete Haushalt ja sogar die politische Konkurrenz. Win-Win quasi.

Hier hat ja auch niemand persönliche Konsequenzen zu befürchten.

Rentenonkel

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Baden-Württemberg hat auch angekündigt ggf. zu reagieren wenn die höchstrichterliche Prüfung abgeschlossen ist, so wie ich das verstanden habe. Deshalb ist in BW aktuell ein Widerspruch für 2022 nicht nötig gewesen, habe den aber dennoch abgeschickt. Ich denke alle schauen da mit Spannung drauf.

Weiß denn jemand wann dort mit einem Ergebnis zu rechnen ist?

Zu jedem Verfahren gibt es einen Berichterstatter, der das Ergebnis der Entscheidung der Allgemeinheit verkündet. In dem streitgegenständlichen Verfahren ist das Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski.

Das Ergebnis sollte bereits im vierten Quartal 2022 mitgeteilt werden. Leider ist Dr. Maidowski schwer erkrankt. Daher konnte das Ergebnis bisher nicht verkündet werden. Wann er seine Arbeit wieder aufnehmen kann ist nicht bekannt.


Rentenonkel

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Hallo!

Immer wieder lese ich ( A13, 2 Kinder), dass das Land NRW bezüglich der angemessen Besoldung seiner Beamten in NRW, auf ein Urteil bzw. auf die Entscheidung der Bremer Besoldung wartet.
Warum Bremen? Was ist da los? Was machen die, worauf wir warten müssen?
Ggf kann das hier ja allgemeinverständlich erklärt werden. Inclusive einer Abschätzung der Folgen, die dann wann(?) für die Beamte in NRW eintreffen würden....!??

Dankeschön!

Bisher wurde (stark verkürzt und vereinfacht ausgedrückt) die Frage behandelt, wieviel muss eine vierköpfige Beamtenfamilie zur amtsangemessenen Besoldung haben und wieviel steht einer Familie mit mehr als 2 Kindern zu.

Die Frage, wieviel steht einem alleinstehenden Beamten oder einem verheirateten Beamten ohne Kinder zu, wird im Rahmen einer grundsätzlichen Entscheidung mit der genannten Bremer Besoldung erwartet. Dadurch, dass es eine grundsätzliche Entscheidung wird, haben auch alle anderen Besoldungsgesetzgeber die in dieser Entscheidung zu erwartenden Leitsätze für ihre Besoldung zu beachten. Solche Verfahren sind zweckmäßig, damit sich das BVerfG nicht immer wieder mit der gleichen Rechtsfrage für alle 17 Besoldungsgesetzgeber befassen muss.

Bisher hat das LAND NRW nur eine Verbesserung für die Bezüge für Beamten mit Kindern durchgesetzt. Es bleibt spannend, ob das ausreicht und inwieweit sich das dann auch auf die Beamten mit und ohne Kinder auswirkt.

Hier sollte das Bremer Urteil einen Rahmen abstecken, durch den die Gesetzgeber sicherlich aufgefordert sind, die Alimentation der Beamten zu überarbeiten. Nicht wenige gehen von spürbaren, finanziellen Verbesserungen aus. Die Details müssen sicherlich nach dem Urteil in einer politischen Willensbildung erarbeitet und konkretisiert wird.

Ob und inwieweit sich das für den Einzelfall auswirkt, ist derzeit noch nicht absehbar.

SuperIngo

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Herzlichen Dank! Jetzt wird es alles klarer!

Dann hoffen wir mal, dass es Herrn Dr. Maidowski bald besser geht.
Alternativ könnte ja ein Stellvertreter, der des Lesens mächtig ist, das Ergebnis verkünden....!!!

Ich habe zwar mit Mietstufe 3 und 2 Kindern auch eine Anhebung des Familienzuschlags erfahren.
Jedoch finde ich die deutliche Anhebung der Grundbesoldung als fairer für ALLE! Und auch längerfristig besser. Denn meine Kinder fallen in einigen Jahren besoldungstechnisch raus. Die Besoldung fällt dann nämlich massiv
( durch Wegfall des Familienzuschlags) ab. Das wird durch die Anhebung der Grundbesoldung verhindert.

Bastel

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Herzlichen Dank! Jetzt wird es alles klarer!

Dann hoffen wir mal, dass es Herrn Dr. Maidowski bald besser geht.
Alternativ könnte ja ein Stellvertreter, der des Lesens mächtig ist, das Ergebnis verkünden....!!!

Ich habe zwar mit Mietstufe 3 und 2 Kindern auch eine Anhebung des Familienzuschlags erfahren.
Jedoch finde ich die deutliche Anhebung der Grundbesoldung als fairer für ALLE! Und auch längerfristig besser. Denn meine Kinder fallen in einigen Jahren besoldungstechnisch raus. Die Besoldung fällt dann nämlich massiv
( durch Wegfall des Familienzuschlags) ab. Das wird durch die Anhebung der Grundbesoldung verhindert.

Was ist wenn der arme Mann morgen verstirbt? Warten wir dann bis zum Sankt-Nimmerleinstag? Das muss doch mal vorwärts gehen...

Rentenonkel

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Herzlichen Dank! Jetzt wird es alles klarer!

Dann hoffen wir mal, dass es Herrn Dr. Maidowski bald besser geht.
Alternativ könnte ja ein Stellvertreter, der des Lesens mächtig ist, das Ergebnis verkünden....!!!

Ich habe zwar mit Mietstufe 3 und 2 Kindern auch eine Anhebung des Familienzuschlags erfahren.
Jedoch finde ich die deutliche Anhebung der Grundbesoldung als fairer für ALLE! Und auch längerfristig besser. Denn meine Kinder fallen in einigen Jahren besoldungstechnisch raus. Die Besoldung fällt dann nämlich massiv
( durch Wegfall des Familienzuschlags) ab. Das wird durch die Anhebung der Grundbesoldung verhindert.

Ganz so einfach mit einem Stellvertreter ist die Sache nicht. Die Hauptaufgabe des Berichterstatters besteht darin, die Beratung und Entscheidung des Spruchkörpers, hier des 2. Senates des BVerfG, vorzubereiten. Dazu verfasst er in der Regel ein Votum. Dieses beginnt typischerweise mit einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, gegliedert in unstreitige und streitige Tatsachen. Es folgt eine rechtliche Würdigung, aus der auch hervorgeht, welche streitigen Tatsachen entscheidungserheblich sind und über die daher noch Beweis zu erheben ist. Das Votum endet mit einem Entscheidungsvorschlag. Anhand des Votums leitet der Vorsitzende die mündliche Verhandlung, und anhand des Votums beraten die Mitglieder des Spruchkörpers das weitere Vorgehen und die Entscheidung. Das Votum bindet die übrigen an der Entscheidung beteiligten Kammer- oder Senatsmitglieder nicht.

Nachdem der Spruchkörper ein Urteil gefällt hat, ist es Aufgabe des Berichterstatters, die in der Regel sehr umfangreiche schriftliche Begründung zu verfassen. Das ist mehr als ein einfaches Verkünden der Leitsätze.

Daher bleibt nur abzuwarten, bis der Richter wieder an Bord ist. Sollte er versterben, wird das Verfahren neu aufgeteilt. Ob das Verfahren dann ganz neu aufgerollt werden müsste, entzieht sich meiner Kenntnis.

SuperIngo

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Jo....

Er ist rund 65 Jahre...
Gute Besserung!

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Zweiter-Senat/BVR-Dr-Maidowski/bvr-dr-maidowski_node.html



Herzlichen Dank! Jetzt wird es alles klarer!

Dann hoffen wir mal, dass es Herrn Dr. Maidowski bald besser geht.
Alternativ könnte ja ein Stellvertreter, der des Lesens mächtig ist, das Ergebnis verkünden....!!!

Ich habe zwar mit Mietstufe 3 und 2 Kindern auch eine Anhebung des Familienzuschlags erfahren.
Jedoch finde ich die deutliche Anhebung der Grundbesoldung als fairer für ALLE! Und auch längerfristig besser. Denn meine Kinder fallen in einigen Jahren besoldungstechnisch raus. Die Besoldung fällt dann nämlich massiv
( durch Wegfall des Familienzuschlags) ab. Das wird durch die Anhebung der Grundbesoldung verhindert.

Ganz so einfach mit einem Stellvertreter ist die Sache nicht. Die Hauptaufgabe des Berichterstatters besteht darin, die Beratung und Entscheidung des Spruchkörpers, hier des 2. Senates des BVerfG, vorzubereiten. Dazu verfasst er in der Regel ein Votum. Dieses beginnt typischerweise mit einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, gegliedert in unstreitige und streitige Tatsachen. Es folgt eine rechtliche Würdigung, aus der auch hervorgeht, welche streitigen Tatsachen entscheidungserheblich sind und über die daher noch Beweis zu erheben ist. Das Votum endet mit einem Entscheidungsvorschlag. Anhand des Votums leitet der Vorsitzende die mündliche Verhandlung, und anhand des Votums beraten die Mitglieder des Spruchkörpers das weitere Vorgehen und die Entscheidung. Das Votum bindet die übrigen an der Entscheidung beteiligten Kammer- oder Senatsmitglieder nicht.

Nachdem der Spruchkörper ein Urteil gefällt hat, ist es Aufgabe des Berichterstatters, die in der Regel sehr umfangreiche schriftliche Begründung zu verfassen. Das ist mehr als ein einfaches Verkünden der Leitsätze.

Daher bleibt nur abzuwarten, bis der Richter wieder an Bord ist. Sollte er versterben, wird das Verfahren neu aufgeteilt. Ob das Verfahren dann ganz neu aufgerollt werden müsste, entzieht sich meiner Kenntnis.