Hallo!
Immer wieder lese ich ( A13, 2 Kinder), dass das Land NRW bezüglich der angemessen Besoldung seiner Beamten in NRW, auf ein Urteil bzw. auf die Entscheidung der Bremer Besoldung wartet.
Warum Bremen? Was ist da los? Was machen die, worauf wir warten müssen?
Ggf kann das hier ja allgemeinverständlich erklärt werden. Inclusive einer Abschätzung der Folgen, die dann wann(?) für die Beamte in NRW eintreffen würden....!??
Dankeschön!
Bisher wurde (stark verkürzt und vereinfacht ausgedrückt) die Frage behandelt, wieviel muss eine vierköpfige Beamtenfamilie zur amtsangemessenen Besoldung haben und wieviel steht einer Familie mit mehr als 2 Kindern zu.
Die Frage, wieviel steht einem alleinstehenden Beamten oder einem verheirateten Beamten ohne Kinder zu, wird im Rahmen einer grundsätzlichen Entscheidung mit der genannten Bremer Besoldung erwartet. Dadurch, dass es eine grundsätzliche Entscheidung wird, haben auch alle anderen Besoldungsgesetzgeber die in dieser Entscheidung zu erwartenden Leitsätze für ihre Besoldung zu beachten. Solche Verfahren sind zweckmäßig, damit sich das BVerfG nicht immer wieder mit der gleichen Rechtsfrage für alle 17 Besoldungsgesetzgeber befassen muss.
Bisher hat das LAND NRW nur eine Verbesserung für die Bezüge für Beamten mit Kindern durchgesetzt. Es bleibt spannend, ob das ausreicht und inwieweit sich das dann auch auf die Beamten mit und ohne Kinder auswirkt.
Hier sollte das Bremer Urteil einen Rahmen abstecken, durch den die Gesetzgeber sicherlich aufgefordert sind, die Alimentation der Beamten zu überarbeiten. Nicht wenige gehen von spürbaren, finanziellen Verbesserungen aus. Die Details müssen sicherlich nach dem Urteil in einer politischen Willensbildung erarbeitet und konkretisiert wird.
Ob und inwieweit sich das für den Einzelfall auswirkt, ist derzeit noch nicht absehbar.