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[NW] Entscheidung/ Warten auf Bremer Besoldung! Was ist da los?

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SuperIngo:
Hallo!

Immer wieder lese ich ( A13, 2 Kinder), dass das Land NRW bezüglich der angemessen Besoldung seiner Beamten in NRW, auf ein Urteil bzw. auf die Entscheidung der Bremer Besoldung wartet.
Warum Bremen? Was ist da los? Was machen die, worauf wir warten müssen?
Ggf kann das hier ja allgemeinverständlich erklärt werden. Inclusive einer Abschätzung der Folgen, die dann wann(?) für die Beamte in NRW eintreffen würden....!??

Dankeschön!

Floki:
Die Besoldung eines Beamten ergibt sich unmittelbar aus dem Grundgesetz. Hierzu sind aktuell Klagen beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Klagen stammen aus Bremen. Anhand der diesbezüglichen Entscheidung, wird eben das Besoldungsgefüge für den Gesetzgeber konkretisiert.

NRW müsste natürlich nicht warten, aber es bietet sich eben für den Gesetzgeber an. Die Entscheidungen aus 2020 waren ja auch nur explizit für NRW und Berlin. Nichtsdestotrotz sind in allen Ländern Änderungen erfolgt.

MitleserBW:
Baden-Württemberg hat auch angekündigt ggf. zu reagieren wenn die höchstrichterliche Prüfung abgeschlossen ist, so wie ich das verstanden habe. Deshalb ist in BW aktuell ein Widerspruch für 2022 nicht nötig gewesen, habe den aber dennoch abgeschickt. Ich denke alle schauen da mit Spannung drauf.

Weiß denn jemand wann dort mit einem Ergebnis zu rechnen ist?

Unknown:
Mir stellt sich eher die Frage, wieso müssen die Länder auf das BVerfG warten?
Sind sie nicht in der Lage ein ordnungsgemäßes Gesetz zu verabschieden?
Sind die Länder einfach nur zu feige zu zugeben, dass sie das bis ultimo schieben, weil es massiv Haushaltsmittel spart?

OnkelConny:
Da das BVerfG in seiner Dogmatik und Urteilen in den letzten 10 Jahren immer konkretisierender wird, bekommen die Gesetzgeber mit jeder neuen Entscheidung weitere Vorgaben, die sie zu beachten haben.

Prinzipiell sollte es allen Dienstherren bekannt sein, was sie zu tun haben. Letztlich kostet es (viel) Geld, weshalb der Anreiz für entsprechende legislative Änderungen erst noch vom BVerfG kommen muss.

Vielleicht ganz interessant: https://rsw.beck.de/driz/top-thema/2021/10/04/Aufk%C3%BCndigung-des-beamtenrechtlichen-Dienst-und-Treueverh%C3%A4ltnisses

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