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[NW] Entscheidung/ Warten auf Bremer Besoldung! Was ist da los?

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Rentenonkel:

--- Zitat von: SuperIngo am 07.03.2023 14:35 ---Herzlichen Dank! Jetzt wird es alles klarer!

Dann hoffen wir mal, dass es Herrn Dr. Maidowski bald besser geht.
Alternativ könnte ja ein Stellvertreter, der des Lesens mächtig ist, das Ergebnis verkünden....!!!

Ich habe zwar mit Mietstufe 3 und 2 Kindern auch eine Anhebung des Familienzuschlags erfahren.
Jedoch finde ich die deutliche Anhebung der Grundbesoldung als fairer für ALLE! Und auch längerfristig besser. Denn meine Kinder fallen in einigen Jahren besoldungstechnisch raus. Die Besoldung fällt dann nämlich massiv
( durch Wegfall des Familienzuschlags) ab. Das wird durch die Anhebung der Grundbesoldung verhindert.

--- End quote ---

Ganz so einfach mit einem Stellvertreter ist die Sache nicht. Die Hauptaufgabe des Berichterstatters besteht darin, die Beratung und Entscheidung des Spruchkörpers, hier des 2. Senates des BVerfG, vorzubereiten. Dazu verfasst er in der Regel ein Votum. Dieses beginnt typischerweise mit einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, gegliedert in unstreitige und streitige Tatsachen. Es folgt eine rechtliche Würdigung, aus der auch hervorgeht, welche streitigen Tatsachen entscheidungserheblich sind und über die daher noch Beweis zu erheben ist. Das Votum endet mit einem Entscheidungsvorschlag. Anhand des Votums leitet der Vorsitzende die mündliche Verhandlung, und anhand des Votums beraten die Mitglieder des Spruchkörpers das weitere Vorgehen und die Entscheidung. Das Votum bindet die übrigen an der Entscheidung beteiligten Kammer- oder Senatsmitglieder nicht.

Nachdem der Spruchkörper ein Urteil gefällt hat, ist es Aufgabe des Berichterstatters, die in der Regel sehr umfangreiche schriftliche Begründung zu verfassen. Das ist mehr als ein einfaches Verkünden der Leitsätze.

Daher bleibt nur abzuwarten, bis der Richter wieder an Bord ist. Sollte er versterben, wird das Verfahren neu aufgeteilt. Ob das Verfahren dann ganz neu aufgerollt werden müsste, entzieht sich meiner Kenntnis.

SuperIngo:
Jo....

Er ist rund 65 Jahre...
Gute Besserung!

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Zweiter-Senat/BVR-Dr-Maidowski/bvr-dr-maidowski_node.html




--- Zitat von: Rentenonkel am 07.03.2023 15:46 ---
--- Zitat von: SuperIngo am 07.03.2023 14:35 ---Herzlichen Dank! Jetzt wird es alles klarer!

Dann hoffen wir mal, dass es Herrn Dr. Maidowski bald besser geht.
Alternativ könnte ja ein Stellvertreter, der des Lesens mächtig ist, das Ergebnis verkünden....!!!

Ich habe zwar mit Mietstufe 3 und 2 Kindern auch eine Anhebung des Familienzuschlags erfahren.
Jedoch finde ich die deutliche Anhebung der Grundbesoldung als fairer für ALLE! Und auch längerfristig besser. Denn meine Kinder fallen in einigen Jahren besoldungstechnisch raus. Die Besoldung fällt dann nämlich massiv
( durch Wegfall des Familienzuschlags) ab. Das wird durch die Anhebung der Grundbesoldung verhindert.

--- End quote ---

Ganz so einfach mit einem Stellvertreter ist die Sache nicht. Die Hauptaufgabe des Berichterstatters besteht darin, die Beratung und Entscheidung des Spruchkörpers, hier des 2. Senates des BVerfG, vorzubereiten. Dazu verfasst er in der Regel ein Votum. Dieses beginnt typischerweise mit einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, gegliedert in unstreitige und streitige Tatsachen. Es folgt eine rechtliche Würdigung, aus der auch hervorgeht, welche streitigen Tatsachen entscheidungserheblich sind und über die daher noch Beweis zu erheben ist. Das Votum endet mit einem Entscheidungsvorschlag. Anhand des Votums leitet der Vorsitzende die mündliche Verhandlung, und anhand des Votums beraten die Mitglieder des Spruchkörpers das weitere Vorgehen und die Entscheidung. Das Votum bindet die übrigen an der Entscheidung beteiligten Kammer- oder Senatsmitglieder nicht.

Nachdem der Spruchkörper ein Urteil gefällt hat, ist es Aufgabe des Berichterstatters, die in der Regel sehr umfangreiche schriftliche Begründung zu verfassen. Das ist mehr als ein einfaches Verkünden der Leitsätze.

Daher bleibt nur abzuwarten, bis der Richter wieder an Bord ist. Sollte er versterben, wird das Verfahren neu aufgeteilt. Ob das Verfahren dann ganz neu aufgerollt werden müsste, entzieht sich meiner Kenntnis.

--- End quote ---

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