Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung
Kühlschrank:
@Ülinator: Gibt es eine Stellenbeschreibung, in der deine auszuübenden Tätigkeiten festgehalten sind? Wenn ja, sind dir die Arbeitsvorgänge daraus bekannt? Führst Du mittlerweile andere Tätigkeiten aus, als die, die dir übertragen worden sind? Wenn das der Fall wäre, notiere dir diese Tätigkeiten und wende dich zunächst an deinen Vorgesetzten. Teile mit, dass diese Tätigkeiten nicht Bestandteil deiner auszuübenden Tätigkeiten sind. Solltest Du die Tätigkeiten weiterhin ausführen müssen, sollten diese dir vom AG wirksam übertragen werden und nicht von irgendjemandem der sagt :"Mach das mal...". Parallel sollten deine dann evtl. neuen auszuübenden Tätigkeiten anhand der Entgeltordnung bewertet werden.
FearOfTheDuck:
Also ist es ein Unterschied, der sogar äußerst relevant ist.
Wenn der AG Tätigkeiten überträgt, sollte klar sein, dass diese ausgeführt werden sollen. Es ist aber keine Voraussetzung für die Einruppierung, dass er sie tatsächlich ausführt. Was daraus erwächst, wenn er es nicht tut oder ob sogar alle damit d'accord gehen, wie es hier im SV sein könnte, ist ein ganz anderes Blatt.
FearOfTheDuck:
Auch wenn du SVA das nicht zutraust:
Könntest du mir erklären, was in den Kontext, in dem du es nutztest, "wenn" anderes als Konjunktion ist?
Als Nomen passt es nicht so recht in deinen Satz.
SebWeniger:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 09.03.2023 12:03 ---Auch wenn du SVA das nicht zutraust:
Könntest du mir erklären, was in den Kontext, in dem du es nutztest, "wenn" anderes als Konjunktion ist?
Als Nomen passt es nicht so recht in deinen Satz.
--- End quote ---
Klar. Es passt beispielswiese als Signal-Wort oder als Wiederholung / Bestätigung.
Der TE schreibt ja, dass er die gleichen Tätigkeiten ausführt.
Und ich habe geschrieben: "Wenn du die gleichen Tätigkeiten ausführst und sie dir übertragen wurden..."
Und wenn (Konjunktion) dem so ist, dass ihm die gleichen Tätigkeiten übertragen wurden, hat er ein Anrecht auf gleiche Eingruppierung.
DonBlech:
--- Zitat von: SebWeniger am 09.03.2023 14:36 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 09.03.2023 12:26 ---Nein. Ich nehme einfach genau das, was Du geschrieben hast:
--- Zitat von: SebWeniger am 09.03.2023 10:40 ---Wenn du die gleichen Tätigkeiten ausführst wie deine Kollegen und diese dir auch übertragen wurden, hast du ein Anrecht auf die gleiche Entgeltgruppe.
--- End quote ---
Und damit stellst Du zwei kumulative Bedingungen auf, von denen eine falsch ist.
--- End quote ---
Nein
--- End quote ---
Mit einem Dummkopf zu diskutieren, ist wie mit einer Taube Schach zu spielen:
Egal, wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf das Brett kacken, und herumstolzieren, als ob sie gewonnen hätte.
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