Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung
Ülinator:
--- Zitat von: Kühlschrank am 09.03.2023 11:04 ---@Ülinator: Gibt es eine Stellenbeschreibung, in der deine auszuübenden Tätigkeiten festgehalten sind? Wenn ja, sind dir die Arbeitsvorgänge daraus bekannt? Führst Du mittlerweile andere Tätigkeiten aus, als die, die dir übertragen worden sind? Wenn das der Fall wäre, notiere dir diese Tätigkeiten und wende dich zunächst an deinen Vorgesetzten. Teile mit, dass diese Tätigkeiten nicht Bestandteil deiner auszuübenden Tätigkeiten sind. Solltest Du die Tätigkeiten weiterhin ausführen müssen, sollten diese dir vom AG wirksam übertragen werden und nicht von irgendjemandem der sagt :"Mach das mal...". Parallel sollten deine dann evtl. neuen auszuübenden Tätigkeiten anhand der Entgeltordnung bewertet werden.
--- End quote ---
Danke für den Hinweis. Ich werde bei meinen Abteilungsleiter erst mal einen Stellenbeschreibung anfordern.
Es hat sich halt im Laufe der Zeit so eingebürgert dass die "Alteingessenen" alles mitmachen.
Vielen Dank...
Saggse:
--- Zitat von: SebWeniger am 09.03.2023 12:09 ---Und ich habe geschrieben: "Wenn du die gleichen Tätigkeiten ausführst und sie dir übertragen wurden..."
Und wenn (Konjunktion) dem so ist, dass ihm die gleichen Tätigkeiten übertragen wurden, hat er ein Anrecht auf gleiche Eingruppierung.
--- End quote ---
Der erste Teil der Konjunktion ist vollkommen irrelevant, und da ein logisches "und" erfordert, dass beide Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Satz so schlicht falsch!
Richtig ist: "Wenn ihm die gleichen Tätigkeiten (wirksam und nicht nur vorübergehend) übertragen wurden...". Da gibt es kein "und". Das ist die Bedingung. Und wenn er acht Stunden am Tag die Liege im Frauenruheraum testet, berührt das die Eingruppierung nicht!
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