Autor Thema: Zulage nach §14 TVL  (Read 1053 times)

Dolby

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Zulage nach §14 TVL
« am: 08.03.2023 09:21 »
Hallo, ich habe eine Frage zu Zulagen:
Wenn man für die Zeit einer Vertretung eine Zulage erhält. Diese soll gemäß § 14, Abs. 3, Satz 2 TV-L aufgrund der vorübergehenden Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeit in Höhe der Differenz zwischen zweier Entgeltgruppen gezahlt werden. Da nun die Person, die die Zulage erhalten soll, nicht den erforderlichen einschlägigen Abschluss  vorweisen kann, ist die Zahlung der Entgeltgruppe, in der die zu vertretende Person eingruppiert ist, im Rahmen der Zulagenzahlung tarifrechtlich nicht möglich. Die vertretende Person erhält somit die Zulage zu einer EG tiefer.

Läuft die Zulagenzahlung genau so, wie man eingruppiert? Ist das somit korrekt, wenn man nicht eine x-beliebige Zulage zahlen möchte sondern die Differenz zwischen den Entgeltgruppen?

Danke für Eure Antworten.

SVAbackagain

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Antw:Zulage nach §14 TVL
« Antwort #1 am: 08.03.2023 09:35 »
Ja.