Autor Thema: TV-L: Höhergruppierung E11-4 zu E12-3  (Read 5739 times)

lamalamarama

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TV-L: Höhergruppierung E11-4 zu E12-3
« am: 08.03.2023 09:56 »
Liebe Forenteilnehmer,

derzeit befinde ich mich in E11 Stufe 4.

Da ich noch ein Masterstudium absolviere, habe ich mit dem Abschluss Anspruch auf die E12, würde allerdings Stufe 3 zugeordnet, was Einbußen beim Gehalt nach sich zieht.

Nun meine Frage:

Ist die Angabe meines Masterabschlusses zwingend an die sofortige Höhergruppierung gebunden oder kann ich damit auch warten, bis ich die Stufe 5 erreicht habe?

Mit dem Masterabschluss erweitert sich mein Verantwortungbereich und auch der Umfang meiner Befugnisse.

Vielen Dank für die Hilfe

SVAbackagain

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Antw:TV-L: Höhergruppierung E11-4 zu E12-3
« Antwort #1 am: 08.03.2023 09:59 »
Der Masterabschluss bewirkt nichts dergleichen. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung, die der mindestens impliziten Zustimmung beider Arbeitsvertragsparteien bedarf.

Grinsekatze

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Antw:TV-L: Höhergruppierung E11-4 zu E12-3
« Antwort #2 am: 08.03.2023 10:05 »
Und selbst wenn das alles so wäre, würde die Höhergrupperierung - dank Garantiebetrag - auch nicht zu Gehaltseinbußen führen.

lamalamarama

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Antw:TV-L: Höhergruppierung E11-4 zu E12-3
« Antwort #3 am: 08.03.2023 10:06 »
Vielen Dank.

lamalamarama

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Antw:TV-L: Höhergruppierung E11-4 zu E12-3
« Antwort #4 am: 08.03.2023 10:08 »
Und selbst wenn das alles so wäre, würde die Höhergrupperierung - dank Garantiebetrag - auch nicht zu Gehaltseinbußen führen.

Langfristig gesehen schon, da die Stufenlaufzeit der neuen EG mit beachtet werden muss. Den Garantiebetrag gibt es nur in Stufe 3 oder irre ich mich da?

MoinMoin

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Antw:TV-L: Höhergruppierung E11-4 zu E12-3
« Antwort #5 am: 08.03.2023 10:15 »
Und selbst wenn das alles so wäre, würde die Höhergrupperierung - dank Garantiebetrag - auch nicht zu Gehaltseinbußen führen.

Langfristig gesehen schon, da die Stufenlaufzeit der neuen EG mit beachtet werden muss. Den Garantiebetrag gibt es nur in Stufe 3 oder irre ich mich da?
Langfristig wird man (sofern nicht vorher der AV beendet wird) immer durch eine HG mehr Geld erhalten als ohne.
Aber gerade in der Konstellation EG11 zu EG12 kann dies durchaus fast eine Dekade dauern.

Wie kommst du darauf, dass du durch deinen Master in die EG12 kommen würdest?
In welchen Bereich bist du in der EG11 eingruppiert?

Sollte tatsächliche ein HG anstehen, dann warte auf alle Fälle bis du in der Stufe 5 der EG11 bist.

lamalamarama

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Antw:TV-L: Höhergruppierung E11-4 zu E12-3
« Antwort #6 am: 08.03.2023 10:27 »
Vielen Dank für die Antwort.

Ich bin als Seiteneinsteiger als Lehrer mit Bachelorabschluss in EG11 angestellt. Mit dem Master erhalte ich EG12, wobei ich noch immer auf der selben Stelle sitze. Mein Verantwortungsbereich erweitert sich aber etwas.

Die Frage ist für mich, ob ich meinen AG über den Masterabschluss informiere, damit ich mehr Verantwortung übernehmen kann (was ich möchte), obwohl ich den Wechsel in EG12 vermeiden möchte, solange ich nicht die E11 Stufe 5 erreicht habe.

Verpflichtet ein Studienabschluss auch zur Höhergruppierung oder kann ich die verschieben?

Johann

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Antw:TV-L: Höhergruppierung E11-4 zu E12-3
« Antwort #7 am: 08.03.2023 10:45 »
Vielen Dank für die Antwort.

Ich bin als Seiteneinsteiger als Lehrer mit Bachelorabschluss in EG11 angestellt. Mit dem Master erhalte ich EG12, wobei ich noch immer auf der selben Stelle sitze. Mein Verantwortungsbereich erweitert sich aber etwas.

Die Frage ist für mich, ob ich meinen AG über den Masterabschluss informiere, damit ich mehr Verantwortung übernehmen kann (was ich möchte), obwohl ich den Wechsel in EG12 vermeiden möchte, solange ich nicht die E11 Stufe 5 erreicht habe.

Verpflichtet ein Studienabschluss auch zur Höhergruppierung oder kann ich die verschieben?

Der Studienabschluss hat nichts mit der Höhergruppierung zu tun.
Die Höhergruppierung kommt bei dir durch eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitenänderung zustande. Du sagst ja bereits, dass man dir neue bzw. höherwertige Tätigkeiten übertragen wird ("damit ich mehr Verantwortung übernehmen kann").

Theoretisch könntest du dafür auch nach der 4. Klasse die Schule abgebrochen haben und könnte dir dennoch dieses Mehr an Verantwortung geben.

Du bist nicht verpflichtet, deinem Arbeitgeber eine zwischenzeitlich erworbene Qualifikation zu melden, da er dich für die Qualifikationen mit einer Aufgabe bedacht hat, mit denen er dich eingestellt hat. Also mach ruhig deinen Master fertig, warte mit der Bekanntgabe bis du in E11/5 bist und lass dann die Bombe platzen. Wenn das bei euch warumauchimmer als Automatismus passiert, wirst du dann in die E12/5 höhergruppiert werden, wenn man dir die höherwertigen Tätigkeiten überträgt.

lamalamarama

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Antw:TV-L: Höhergruppierung E11-4 zu E12-3
« Antwort #8 am: 08.03.2023 11:10 »
Vielen Dank.

Wabi Sabi

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Antw:TV-L: Höhergruppierung E11-4 zu E12-3
« Antwort #9 am: 08.03.2023 12:15 »
Geht es hier um eine Tätigkeit als Lehrkraft iSd § 44 TV-L?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

McOldie

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Antw:TV-L: Höhergruppierung E11-4 zu E12-3
« Antwort #10 am: 08.03.2023 12:25 »
Du bist offenbar als Lehrkraft eingestellt. Für Lehrkräfte gilt die Entgeltordnung für Lehrkräfte (https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/K._EntgO-L/TV_EntgO-L_Anlage_i.d.F._%C3%84TV_Nr._3_Homepage.pdf)
Die Eingruppierung richtet sich im wesentlichen nach der Ausbildung und des Einsatzortes (Schulform/ Unterrichtsfach). Ohne nähere Kenntnis dieser Angaben, kann auch keine Einschätzung gegeben werden.

lamalamarama

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Antw:TV-L: Höhergruppierung E11-4 zu E12-3
« Antwort #11 am: 08.03.2023 19:56 »
Geht es hier um eine Tätigkeit als Lehrkraft iSd § 44 TV-L?

Das kann ich so nicht erkennen. Weshalb wäre es von Interesse?

lamalamarama

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Antw:TV-L: Höhergruppierung E11-4 zu E12-3
« Antwort #12 am: 08.03.2023 19:57 »
Du bist offenbar als Lehrkraft eingestellt. Für Lehrkräfte gilt die Entgeltordnung für Lehrkräfte (https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/K._EntgO-L/TV_EntgO-L_Anlage_i.d.F._%C3%84TV_Nr._3_Homepage.pdf)
Die Eingruppierung richtet sich im wesentlichen nach der Ausbildung und des Einsatzortes (Schulform/ Unterrichtsfach). Ohne nähere Kenntnis dieser Angaben, kann auch keine Einschätzung gegeben werden.

Einstellungsrelevant war ein Bachelorabschluss, aus dem sich ein Fach ableiten ließ. Ich unterrichte an einer Förderschule.

SVAbackagain

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Antw:TV-L: Höhergruppierung E11-4 zu E12-3
« Antwort #13 am: 08.03.2023 20:00 »
Das ist von Interesse, weil dann der TV EntgO-L maßgeblich ist. Einstellungsrelevanz ist für die Eingruppierung unbeachtlich.