Vielen Dank für die Antwort.
Ich bin als Seiteneinsteiger als Lehrer mit Bachelorabschluss in EG11 angestellt. Mit dem Master erhalte ich EG12, wobei ich noch immer auf der selben Stelle sitze. Mein Verantwortungsbereich erweitert sich aber etwas.
Die Frage ist für mich, ob ich meinen AG über den Masterabschluss informiere, damit ich mehr Verantwortung übernehmen kann (was ich möchte), obwohl ich den Wechsel in EG12 vermeiden möchte, solange ich nicht die E11 Stufe 5 erreicht habe.
Verpflichtet ein Studienabschluss auch zur Höhergruppierung oder kann ich die verschieben?
Der Studienabschluss hat nichts mit der Höhergruppierung zu tun.
Die Höhergruppierung kommt bei dir durch eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitenänderung zustande. Du sagst ja bereits, dass man dir neue bzw. höherwertige Tätigkeiten übertragen wird ("damit ich mehr Verantwortung übernehmen kann").
Theoretisch könntest du dafür auch nach der 4. Klasse die Schule abgebrochen haben und könnte dir dennoch dieses Mehr an Verantwortung geben.
Du bist nicht verpflichtet, deinem Arbeitgeber eine zwischenzeitlich erworbene Qualifikation zu melden, da er dich für die Qualifikationen mit einer Aufgabe bedacht hat, mit denen er dich eingestellt hat. Also mach ruhig deinen Master fertig, warte mit der Bekanntgabe bis du in E11/5 bist und lass dann die Bombe platzen. Wenn das bei euch warumauchimmer als Automatismus passiert, wirst du dann in die E12/5 höhergruppiert werden, wenn man dir die höherwertigen Tätigkeiten überträgt.