Autor Thema: AG Wechsel; laufende Tarifverhandlungen - rückwirkende Auszahlung  (Read 3122 times)

Stephan

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Hallo in die Runde!

Folgender Sachverhalt:

Ich werde innerhalb des öffentlichen Dienstes (Anwendung TVöD) den AG zum 01.07.2023 wechseln…

Jetzt die „was-wäre-wenn“-Konstellation:

Der Abschluss der Tarifverhandlungen zieht sich noch bis sagen wir mal in den Juli 2023… bestenfalls bekommen wir eine rückwirkende Erhöhung unserer Entgelte ab 01.01.2023. Die Auszahlung der rückwirkenden Erhöhung sagen wir mal geschieht im August 2023…

Zu diesem Zeitpunkt bin ich schon bei meinem neuen AG.

Nun frage ich mich, von welchem AG ich dann die Nachzahlungen erhalten werde… ich tendiere zum alten AG, da die Monate in denen der Rückzahlungsanspruch besteht ich ja tatsächlich noch bei diesem beschäftigt war…oder?

Besten Dank im Voraus!

Gruß

FearOfTheDuck

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Du tendierst richtig. ;)

Stephan

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Jawoll! Danke Dir  ;)

SVAbackagain

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Der Anspruch richtet sich gegen den Arbeitgeber, zu dem im entsprechenden Zeitraum ein Arbeitsverhältnis bestand. Der neue Arbeitgeber hat mit Ansprüchen gegen den alten Arbeitgeber nichts zu tun.

RadWirdKommen

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Wenn es solche rückwirkende Lohnänderungen gibt bekommt man doch immer eine rückwirkende neue angepasste Lohnabrechnung. Diese ändert ja dann deine Lohnforderung an den AG und somit schuldet dieser dir dann den noch fälligen Lohn.

Börnie

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Hast Du gekündigt oder einen Auflösungsvertrag geschlossen?

Stephan

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Ich habe fristgerecht und ordentlich gekündigt...