Liebes Forum,
ich habe mich vor Kurzem auf eine ausgeschriebene Stelle als "Gruppenleitung in der Mechanik", in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung, beim öffentlichen Dienst (Lebenshilfe Düren /NRW) beworben und freue mich, dass mir diese Stelle angeboten wurde. Ich komme aus der Industrie und bin aktuell noch im Beschäftigungsverhältnis.
Ich bin jedoch unsicher, ob die Gehaltseinstufung Entgeltgruppe S4 Stufe 4 im TVöD angemessen ist und wollte diesbezüglich eine Rückmeldung einholen.
Ich verfüge über eine 3,5 jährige Berufsausbildung (Feinwerkmechaniker) und habe mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in der Mechanikbranche. Für die Stelle ausgeschriebene Maschinenkenntnisse besitze ich.
Daher bin ich der Meinung, dass meine Qualifikation und Erfahrung eine höhere Gehaltseinstufung rechtfertigen könnte.
Nach meinen recherchen werden Gruppenleiter in Behindertenwerkstätten in S7 eingestuft.
Könntet ihr mir bitte mitteilen, ob diese Einstufung üblich ist oder ob ich höher eingestuft werden sollte. Mit dieser Einstufung würde ich etwa 500€ Brutto weniger monatlich verdienen. Als Familienvater mit zwei kleinen Kindern wäre das schon eine kleinere Einschränkung.
Vielen Dank im voraus und Grüße