Autor Thema: Einstellungstest bei Behördenwechsel / Beihilfe  (Read 1286 times)

Kemar

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Hallo,

ich hätte eine Frage zum Wechsel. Wenn man Beamter ist und von einer Bundesbehörde zu einer anderen Bundesbehörde wechseln möchte, muss man dann den Einstellungstest machen? Speziell geht es darum zum Verfassungsschutz zu wechseln.
Und die zweite Frage. Versteh ich das richtig das man wenn man Beihilfe bekommt, je nach Bemessungssatz, den Anteil zu den Kosten seiner eigenen PKV bekommt? Also wenn ich 300€ zahlen muss, bekomm ich dann als Beihilfe 150€ (50%) zum Grundgehalt dazu?

Die erste Frage betrifft mich nicht, ich hatte das Thema nur letztens. Dort wurde behauptet das man keinen Einstellungstest machen muss.

Für die Beantwortung bedankenden mich.

PolareuD

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Antw:Einstellungstest bei Behördenwechsel / Beihilfe
« Antwort #1 am: 08.03.2023 16:35 »
1. Die Art des Auswahlverfahrens obliegt der einstellenden Behörde. Auch ein Beamter muss sich im Rahmen des Auswahlverfahrens der Konkurrenz stellen. Durch ein einheitliches Verfahren für alle wird eine Vergleichbarkeit gewährleistet. Geht der Beamter als Gewinner der Ausschreibung hervor, erfolgt eine Umsetzung meistens durch Abordnung mit dem Ziel der Versetzung (AzV).

2. Die Kostenteilung bei Erkrankung erfolgt normalerweise zu 50% Beihilfe und 50% PKV. Für die Beihilfe werden von den Bruttobezügen keine Beiträge fällig. Die Kosten für die PKV trägt der Beamter vollständig selbst.

Saphira

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Antw:Einstellungstest bei Behördenwechsel / Beihilfe
« Antwort #2 am: 09.03.2023 06:37 »
Ich würde noch etwas ergänzen...

zu 1.
Die Ministerien schreiben Stellen auch gern innerhalb der nachgeordneten Geschäftsbereichsbehörden, d.h. es muss in diesen Fällen kein externes Auswahlverfahren durchlaufen werden, sondern "nur" eines mit anderen Bewerbern aus dem Geschäftsbereich. Ob das die navhgeordneten Geschäftsbereichsbehörden selbst auch so handhaben (können), weiß ich allerdings nicht.

zu 2.
Der monatliche Verdicherungsbeitrag für die Krankenversicherung wird bei einer bestehenden Beihilfeberichtigung bereits so bemessen, dass du entsprechend weniger zahlen musst als z.B. ein Selbständiger, der den vollen Beitragssatz zu zahlen hat. Die Versicherung rechnet also bereits ein, dass sie im Leistungsfall bei einer bestehenden Beihilfeberechtigung von 50% auch nur 50% leisten muss.

Thomber

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Antw:Einstellungstest bei Behördenwechsel / Beihilfe
« Antwort #3 am: 14.03.2023 13:21 »
Hallo,

ich hätte eine Frage zum Wechsel. Wenn man Beamter ist und von einer Bundesbehörde zu einer anderen Bundesbehörde wechseln möchte, muss man dann den Einstellungstest machen? Speziell geht es darum zum Verfassungsschutz zu wechseln.
Und die zweite Frage. Versteh ich das richtig das man wenn man Beihilfe bekommt, je nach Bemessungssatz, den Anteil zu den Kosten seiner eigenen PKV bekommt? Also wenn ich 300€ zahlen muss, bekomm ich dann als Beihilfe 150€ (50%) zum Grundgehalt dazu?

Die erste Frage betrifft mich nicht, ich hatte das Thema nur letztens. Dort wurde behauptet das man keinen Einstellungstest machen muss.

Für die Beantwortung bedankenden mich.


Hallo,

nun, bevor man von A nach B wechseln kann/darf wird es immer eine Auswahlentscheidung geben. Ob das ein schriftlicher Test, ein CAT-Test am PC oder nur ein Gespräch oder auch viele Vorab-Gespräche mit Deinem "V-Mann" sind, ist egal. Aber auf jeden Fall muss Behörde B Deine Übernahme ja stichhaltig auch begründen und dokumentieren.


Beihilfe 50%:   
Das bedeutet grob gesagt, dass 50% deiner Arztrechnung von der Beihilfe übernommen wird und die anderen 50% muss du per PKV abdecken.   
Du bekommst also dafür nicht mehr Geld, sondern musst deine Arztrechnung selbst bezahlen und die dann das Geld von Beihilfe und PKV wieder zurückholen.