Hallo zusammen,
ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Daten der Zeiterfassung eines Mitarbeiters auch nach dessen Kündigung aufzubewahren? Wenn ja, welche Fristen gelten hier?
Kann der Arbeitnehmer nach Kündigung Einsicht in seine Zeiterfassung verlangen?
Vielen Dank!
LG Matthias