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Urlaubsabgeltung

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RsQ:

--- Zitat von: Koschte am 10.03.2023 18:09 ---Eigentlich arbeitet sie zur Zeit noch den Rest ab und wollte dann Ende März aufhören.

--- End quote ---
Dann muss sie den Rest eben so rechtzeitig abarbeiten (bzw. alternativ einfach aufhören), um noch den Resturlaub nehmen zu können. Wo ist das Problem?


--- Zitat von: Koschte am 10.03.2023 18:09 ---Das geht doch gar nicht von heute auf morgen aufzuhören. Sie hat doch 100 Sachen im Home-Office.

--- End quote ---
100 physische Dinge? Dann ist deren Rücktransport ins Büro zu klären. 100 To-Do-Sachen? Was nicht erledigt ist, muss dann jemand anderes machen. Wohl die wenigstens Arbeitnehmer werden mit "exakt alles geschafft" aus einer beruflichen Position ausscheiden?

Koschte:
In der Theorie hört sich das alles gut an. Dann hätte sie sofort mit der Abgabe des Rentenbescheides den Urlaub beantragen müssen. Ist aber nicht passiert.

Koschte:
Das Dienstverhältnis endet Ende März. Was hat man nach Zustellung des Rentenbescheides zu tun? Weiterarbeiten oder Urlaub nehmen oder gar nichts mehr machen, weil man Rentner ist?

FearOfTheDuck:
Ich würde in dieser Situation vermuten: Letzteres.
Die Rentenversicherung stellt die volle Erwerbsminderung nicht ohne Grund fest und erst recht nicht einfach mal so.
Auch dürfte es ja der Wunsch der Kollegin sein, immerhin hat sie die Rente beantragt.

Der Resturlaub wäre dann abzugelten. Wie der AG die Nachfolge und die Abwicklung mit seinem Eigentum regelt, ist seine Sache.   

Koschte:
Deswegen hat mich das ja so verwirrt, dass sie ihren Urlaub jetzt noch nehmen soll, obwohl sie Rentnerin ist. Es muss doch dazu Regelungen geben.

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