Bist du Teil I oder Teil II der Anlage A zugeordnet? In Teil I wird ein Studium in Form eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums ab E 13 als Voraussetzung in der Person benötigt.
Der DQR hat im Tarifregime des TV-L keine Relevanz, insofern ist deine Folgerung, dies entspräche u. a. auch einem Bachelor nicht richtig. Bitte löse Dich von der Vorstellung, dass der DQR für die Eingruppierung im TV-L irgendeine Rolle spielen würde.
Du kannst als Fachwirt in Teil I der Anlage A problemlos auch eine E 14 bekommen, bei entsprechenden Tätigkeiten einer E 15. Es liegt am Arbeitgeber, ob er dir entsprechende Aufgaben übertragen möchte. Maßgeblich für die Eingruppierung sind die auszuübenden Tätigkeiten, die dir vom AG übertragen wurden.
Um in diesem Forum häufiger auftretende Missverständnisse auszuschließen und dir vielleicht besser helfen zu können:
Möchtest Du Dich auf eine Stelle bewerben und ein AG fordert einen Bachelor für eine Stelle E 9b+.
Übst Du Deiner Ansicht nach Tätigkeiten aus, die E 9b+ sind und der Arbeitgeber vergütet lediglich E 9b?
Oder handelt es sich lediglich um eine allgemeine Frage?