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Vertretungsregelung TVöD Hausmeister NRW

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Marianne:
Habe ich einen Anspruch auf entsprechendes Entgelt wenn diese Regelung bisher Anwendung fand und diese Anordnung vom AG zukünftig nicht mehr erfolgt?

SebWeniger:
Ja, da die Vertreterregelung im TVÖD festgehalten ist.
Dein AG kann sich da nicht drüber hinwegsetzen

Marianne:
Auch wenn die Anordnung des Arbeitgebers die im Tarivfertrag beschrieben ist nicht mehr vom Arbeitgeber gewünscht ist?

SVAbackagain:
Es geht ja wohl um die Regelungen nach § 1 Abs. 10 bis 13 der Nr. 2 des Teil V Nr. 2 des TVÖD-NRW. Und da kommt es in allen Fällen auf ein Verlangen des oder Einvernehmen mit dem Arbeitgeber an. Simpel-Seb liegt also wie üblich falsch.

SebWeniger:

--- Zitat von: Marianne am 09.03.2023 10:59 ---Auch wenn die Anordnung des Arbeitgebers die im Tarivfertrag beschrieben ist nicht mehr vom Arbeitgeber gewünscht ist?

--- End quote ---

Selbstverständlich auch dann!
Dein AG kann sich nicht einfach über den Tarifvertrag hinwegsetzen.

Auf das peinliche Geschreibsel von SVAbackagain gehe ich gar nicht weiter ein.

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