Hallo Community,
nachfolgende Frage:
Arbeitnehmer X ist bei den Stadtwerken im TV-V beschäftigt.
Wird gekündigt zu Ende April diesen Jahres.
Besteht dann der Anspruch auf die anteilige Jahressonderzahlung?
Man war 3 Jahre beschäftigt, auch wenn man nicht die volle Zahlung erhält, erhält man doch die anteilige zumindest oder?
Gruß