TV-V Jahressonderzahlung bei Kündigung

Begonnen von efragesteller, 13.03.2023 16:27

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efragesteller

Hallo Community,

nachfolgende Frage:

Arbeitnehmer X ist bei den Stadtwerken im TV-V beschäftigt.
Wird gekündigt zu Ende April diesen Jahres.
Besteht dann der Anspruch auf die anteilige Jahressonderzahlung?

Man war 3 Jahre beschäftigt, auch wenn man nicht die volle Zahlung erhält, erhält man doch die anteilige zumindest oder?

Gruß

Coffee86

Nein. Einen Anspruch auf die Jahressonderzahlung hat nur, wer am Stichtag 1. Dezember einen gültigen Arbeitsvertrag besitzt.

efragesteller

Wie ist dies wenn der Arbeitnehmer seit 3 Jahren beschäftigt gewesen ist, somit war man ja noch im Dezember 2022 beschäftigt.

Coffee86

.. und sollte damit auch die JSZ in 2022 erhalten haben. Für das laufende Jahr (hier 2023) wird aber keine JSZ fällig, da kein AV zum 01.12.2023.