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Beihilfe Ehepartner Zuverdienst
RsQ:
--- Zitat von: DeepBlue am 10.03.2023 14:18 ---Mir kommt das seltsam vor da die Grenze ja nur bezogen auf das Einkommen gem. Lohnsteuerbescheid ist und ich habe nirgends gelesen aus welcher Art Einnahmen es bestehen darf!
Nach ihrer Ausführung wäre es ja beschränkt auf Selbständigkeit oder so ähnlich. Das liest man aber nirgends! Es steht nur: Einkommen
--- End quote ---
Na ja, sämtliche Einkommen, die keine eigene Sozialversicherungspflicht auslösen. Also bspw. selbstständige Tätigkeit, Minijob, diverse Sozialbezüge, ...
Ich war viele Jahre via Ehefrau in der PKV+Beihilfe, weil ich Minijob + Selbstständigkeit (= Einkommen je nach Betriebsform in gewissem Rahmen steuerbar) passend kombiniert habe.
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