Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wechsel unbefristet auf befristet?
Organisator:
--- Zitat von: SunshineR am 19.03.2023 19:32 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 19.03.2023 19:03 ---Das kommt darauf an, ob das Land (also dein AG) dir die neue Tätigkeiten vorübergehend überträgt und später dann schaut, was er mit dir macht.
Ein Anrecht auf deine alten Tätigkeit hast du natürlich nicht.
Oder ob der AG dir die Tätigkeiten nur überträgt, wenn du einen entsprechenden Änderungsvertrag unterschreibst.
--- End quote ---
Auf die alte (aktuelle) Stelle möchte ich nicht zurück.
Wie ist der Ablauf: Wann erfährt meine aktuelle Personalabteilung von meinem Wechsel(wille)?
--- End quote ---
Durch deine Kündigung.
MoinMoin:
Oder durch die interne Information durch den AG, dass er dir andere Tätigkeiten überträgt, übertragen wird oder übertragen hat.
Oder durch dich persönlich.
SunshineR:
[/quote]
Durch deine Kündigung.
[/quote]
Sorry, hier muss ich mal nachhaken (da ursprünglich aus der Wirtschaft):
Warum sollte ich meine Kündigung einreichen?
Ich bleibe doch bei ein und demselben Arbeitgeber (Land) beschäftigt.
Halt bloß in einer anderen Behörde.
SunshineR:
--- Zitat von: MoinMoin am 20.03.2023 06:19 ---Oder durch die interne Information durch den AG, dass er dir andere Tätigkeiten überträgt, übertragen wird oder übertragen hat.
Oder durch dich persönlich.
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Erfahrungsgemäß:
Nimmt die neue Behörde schon vorher Kontakt zur alten Behörde auf?
Ich hatte im Vorstellungsgespräch extra erwähnt, dass ich meinen Chef persönlich von meiner Entscheidung berichten möchte!
Poincare:
--- Zitat von: SunshineR am 20.03.2023 09:09 ---
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Durch deine Kündigung.
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Sorry, hier muss ich mal nachhaken (da ursprünglich aus der Wirtschaft):
Warum sollte ich meine Kündigung einreichen?
Ich bleibe doch bei ein und demselben Arbeitgeber (Land) beschäftigt.
Halt bloß in einer anderen Behörde.
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Das ist doch in der freien Wirtschaft nicht anders!? Klar KANN der AG dir das Angebot machen, intern befristet was anderes auszuprobieren, wenn es ihm das Wert ist. Das wird in der freien Wirtschaft vielleicht noch eher der Fall sein.
Ansonsten hast du eben einen Arbeitsvertrag, und wenn du einen anderen unterschreiben willst, musst du doch den bisherigen kündigen. Wenn das für dich keinen Sinn macht (was ich mir gut vorstellen kann), dann behältst du eben deine aktuelle Stelle.
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