Stufenfestsetzung nach mehreren kurzen Verträgen bei 2 Arbeitgebern

Begonnen von VMRD, 10.03.2023 09:39

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VMRD

Hallo! Eine Situation, zu der meine online Recherche keinen vergleichbaren Fall gebracht hat:

Ich war während Beschäftigungsverhältnis 1 für 2 Jahre und 10 Monate in E13 bei Arbeitgeber A im TVöD Bund eingruppiert.
Dann erfolgte ein direkter Wechsel zu Arbeitgeber B, TVL in E14. Mir wurde einschlägige Erfahrung aus Beschäftigungsverhältnis 1 anerkannt, allerdings keine Stufenlaufzeit -> Einstellung für Beschäftigungsverhältnis 2 in E14 Stufe 2, Laufzeit beginnt von vorn. Dieses Arbeitsverhältnis läuft 6 Monate.

Direkt im Anschluss kommt ein neuer Arbeitsvertrag für Beschäftigungsverhältnis 3 beim selben Arbeitgeber B im TVL zustande, wieder in E14, gleiche Aufgaben aber ein neues Projekt. Kumuliert liegt jetzt Berufserfahrung >3 Jahre vor, wenn man beide befristete Verträge zusammenzählt. Kann jetzt eine Einstellung in E14 Stufe 3 erfolgen, oder ist das aussichtslos, weil der Arbeitgeber zwischen Vertrag 2 und 3 nicht gewechselt wird und für Vertrag 2 eben erst ein Neubeginn der Stufenlaufzeit in Stufe 2 festgesetzt wurde?


Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

SVAbackagain


VMRD

Ja, alles reguläre Arbeitsverträge mit nahtlosem Übergang. Beantwortet das die Frage? Danke.

SVAbackagain

Nein, das tut es nicht. Die Antwort hat keinen Bezug zur gegebenen Begründung. Die Frage lautete, ob es sich um eine Einstellung handelt. Das bedingt, dass das vorherige Arbeitsverhältnis geendet hat, vollständig abgerechnet wurde, Urlaub abgegolten worden ist, Arbeitszeugnis erstellt wurde  usw. Wenn nicht, wurde das Arbeitsverhältnis einfach nur zu anderen Bedingungen fortgesetzt.

VMRD

Okay, sorry. Aktuell liegt erst mal die Zusage für Arbeitsverhältnis 3 vor, entsprechende Absprachen können also noch getroffen werden. Heißt wenn Urlaubsansprüche mitgenommen werden, dann muss es sich zwingend um eine Fortsetzung handeln und diese schließt eine neue Festsetzung der Stufenlaufzeit aus? Ich müsste auf eine formal neue Einstellung bestehen?

SVAbackagain

Ohne Einstellung, die die Beendigung des vorherigen und die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses mit jeweils allem, was dazu gehört, voraussetzt, spielen weder einschlägige Berufserfahrung noch förderliche Zeiten eine Rolle. Die Stufenlaufzeit würde einfach fortgesetzt werden.


MoinMoin

Zitat von: VMRD in 10.03.2023 09:39

Direkt im Anschluss kommt ein neuer Arbeitsvertrag für Beschäftigungsverhältnis 3 beim selben Arbeitgeber B im TVL zustande, wieder in E14, gleiche Aufgaben aber ein neues Projekt. Kumuliert liegt jetzt Berufserfahrung >3 Jahre vor, wenn man beide befristete Verträge zusammenzählt. Kann jetzt eine Einstellung in E14 Stufe 3 erfolgen, oder ist das aussichtslos, weil der Arbeitgeber zwischen Vertrag 2 und 3 nicht gewechselt wird und für Vertrag 2 eben erst ein Neubeginn der Stufenlaufzeit in Stufe 2 festgesetzt wurde?


Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Wie SVA schrieb, wenn es nahtlos ist, dann läuft deine Stufe in der E14 weiter.

Wenn eine Neueinstellung "konstruiert" wird, dann könnte förderliche Zeiten anerkannt werden, sofern es vorher so gefordert wurde von dir und du der einzige geeignete Kandidat bist.
Ob einschlägige Berufserfahrung vorliegt, so dass ein Anspruch auf Stufe 3 vorliegt, dürfte angezweifelt werden, da deine Zeit in der EG13 regelmäßig keine einschlägige Berufserfahrung für die EG14 ist.