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Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
Ndsftw:
Hallo Community,
hat von Ihnen/Euch jemand Erfahrung mit der Gewährung von Sonderurlaub für den Weltjugendtag? Wenn ich die Verordnung richtig lese, kann ich hierfür 5 Tage beantragen. Wie sind da die Erfolgsaussichten? Ich war früher schonmal bei einem WJT und bin römisch-katholischer Konfession.
Grüße
Floki:
Ich habe zwar keine Erfahrungen, aber auf welche Gesetzesgrundlage beziehst Du dich denn?
Soweit ich weiß, stammen die 5 Tage aus dem TvÖD. Du bist hier im Beamtenforum, sodass dieser wohl kaum gelten dürfte.
mima1958:
Lt SUrlV §16 ist dies möglich:
§ 16 Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
Sonderurlaub von bis zu fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr unter Fortzahlung der Besoldung ist zu gewähren für die Teilnahme
...
3.
an Veranstaltungen des Deutschen Evangelischen Kirchentages, des Deutschen Katholikentages, des Ökumenischen Kirchentages oder des Weltjugendtages.
Floki:
Ist zu gewähren? Dann dürften die Erfolgsaussichten gut sein :)
Ndsftw:
--- Zitat von: Floki am 10.03.2023 10:18 ---Ist zu gewähren? Dann dürften die Erfolgsaussichten gut sein :)
--- End quote ---
Ja so für sich betrachtet könnte man das meinen, wenn man aber eine rechtswissenschaftliche Ausbildung genossen hat, schaut man sich das gesamte Gesetz an und stolpert dann über die Voraussetzungen 😕
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