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Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
Lichtstifter:
Habe gerade nochmal in die Handlungshilfe zum Sonderurlaubsrecht der Beamtinnen und Beamten vom Bundespolizeipräsidium geschaut.
Das schaut gut für dich aus. Also Antrag raus. Mit Einladung oder ähnlichem Nachweis als antragsbegründende Unterlage und nach dem Sonderurlaub etwas vorlegen, was die Teilnahme nachweist.
Eine Teilnahme ist unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft. Sie setzt auch kein religiöses Bekenntnis voraus.
xap:
Also 5 Tage Komasaufen? Bin ich dabei. Das Kirchengeraffel können sie ohne mich machen.
Ich bin ehrlich erstaunt wofür man in dieser Republik Urlaub genehmigt bekommt - insbesondere in welcher Höhe.
Ndsftw:
--- Zitat von: xap am 10.03.2023 11:15 ---Also 5 Tage Komasaufen? Bin ich dabei. Das Kirchengeraffel können sie ohne mich machen.
Ich bin ehrlich erstaunt wofür man in dieser Republik Urlaub genehmigt bekommt - insbesondere in welcher Höhe.
--- End quote ---
Die Reise dauert insgesamt 2 Wochen, also ist das nichts, was sich für jederman zum saufen „lohnt“. Im Übrigen verstehe ich deinen Gedankengang dorthin überhaupt nicht. Aber wenn dich diese Denke glücklich macht, soll es mich nicht weiter stören.
Organisator:
--- Zitat von: Ndsftw am 10.03.2023 11:34 ---
--- Zitat von: xap am 10.03.2023 11:15 ---Also 5 Tage Komasaufen? Bin ich dabei. Das Kirchengeraffel können sie ohne mich machen.
Ich bin ehrlich erstaunt wofür man in dieser Republik Urlaub genehmigt bekommt - insbesondere in welcher Höhe.
--- End quote ---
Die Reise dauert insgesamt 2 Wochen, also ist das nichts, was sich für jederman zum saufen „lohnt“. Im Übrigen verstehe ich deinen Gedankengang dorthin überhaupt nicht. Aber wenn dich diese Denke glücklich macht, soll es mich nicht weiter stören.
--- End quote ---
Der Gedankengang könnte sein, dass man für Privatvergnügen frei bekommt, ohne dass es einen tieferen Sinn für den Dienstherrn ergibt und daher die Regelung aus der SonderurlaubsVO kritisiert wird.
BalBund:
Es ist kein Problem die 5 Tage zu bekommen, egal ob als Teilnehmer oder als Helfer.
Geht auch jährlich abgesehen vom WJT.
Katholikentag, Evangelischer Kirchentag, Ökumenischer Kirchentag, jeweils über Christi Himmelfahrt oder Fronleichnam die Brücke. Es genügt der Nachweis eines (Dauer)Tickets für die Veranstaltung oder die Bescheinigung als Helfer.
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