Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Anlassbeurteilung
dimi45:
--- Zitat von: clarion am 15.03.2023 18:55 ---Hallo mit der Beförderung wird mehr erwartet. Es ist völlig normal, dass man nach einer Beförderung eine Note noch unten rutscht, weil der Erwartungshorizont gestiegen ist.
--- End quote ---
Der Beurteilungszeitraum war 03.2018-03.2021. In dem Zeitraum bzw. im Dezember 2019 folgt Beförderung, 2 Monate später Krankenstand bis April 2022. Die Note der Regelbeurteilung 6 Punkte. Das passt doch überhaupt nicht! bzg. dieses habe ein interessantes Urteil entdeckt:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=12886
Casa:
Hier ist schon gar nicht einschlägig, dass die geringere Erledigungsmenge auf Grund der Erkrankung zu einer Herabstufung führte.
Anlassbeurteilungen der anderen Bewerber aus bspw. 01.07.2021 bis 30.06.2022 sind zudem nicht vergleichbar mit einer Regelbeurteilung aus März 2018 bis März 2021. Und für 07/21 bis 06/22 kann der Bewerber hier nicht beurteilt werden, weil er keinen Dienst geleistet hat. Das muss doch einleuchten.
Ggf. wird die ältere Bewertung des Beamten hier, mit den älteren Bewertungen der anderen Beamten verglichen.
Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 24.02.22 - 1 B 1739/21 -
Aber auch das ist problematisch, wenn sich die anderen Bewerber nach der Regelbeurteilung in März 2021 deutlich gebessert haben.
Im Übrigen kann eine Beurteilung aus März 2021 nicht mehr angefochten werden. Eine Rücknahme wird zudem schwierig. I. E. ist die Regelbeurteilung so hinzunehmen.
Wir können auch versuchen tote Kühle zu melken, die werden aber keine Milch geben.
dimi45:
--- Zitat von: Casa am 15.03.2023 19:47 ---Hier ist schon gar nicht einschlägig, dass die geringere Erledigungsmenge auf Grund der Erkrankung zu einer Herabstufung führte.
Anlassbeurteilungen der anderen Bewerber aus bspw. 01.07.2021 bis 30.06.2022 sind zudem nicht vergleichbar mit einer Regelbeurteilung aus März 2018 bis März 2021. Und für 07/21 bis 06/22 kann der Bewerber hier nicht beurteilt werden, weil er keinen Dienst geleistet hat. Das muss doch einleuchten.
Ggf. wird die ältere Bewertung des Beamten hier, mit den älteren Bewertungen der anderen Beamten verglichen.
Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 24.02.22 - 1 B 1739/21 -
Aber auch das ist problematisch, wenn sich die anderen Bewerber nach der Regelbeurteilung in März 2021 deutlich gebessert haben.
Im Übrigen kann eine Beurteilung aus März 2021 nicht mehr angefochten werden. Eine Rücknahme wird zudem schwierig. I. E. ist die Regelbeurteilung so hinzunehmen.
Wir können auch versuchen tote Kühle zu melken, die werden aber keine Milch geben.
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Mir ist klar, dass ich in Bezug auf die Regelbeurteilung einen Fahler gemacht habe, da ich damals keinen Widerspruch eingelegt habe. Ich denke ich hätte gute Chancen, für Umänderung der Punkte. Aber damals war zu beschäftigt mit meiner Gesundheit. Na ja, man lernt daraus.
Ich denke, trotz dessen, dass ich meine Regelbeurteilung nicht mehr anfechten kann, kann ich grundsätzlich Recht bekommen, denke ich, wenn bei einer Absage ich diese Entscheidung anfechte, weil die Zeiträume der Beurteilung zu weit auseinander liegen, und weil die Hälfe der Zeit von der Regelbeurteilung ich nicht im Dienst war. d.h. der Zeitabstand wird noch größer. mind. 3 Jahre.
Casa:
--- Zitat ---Ich denke, trotz dessen, dass ich meine Regelbeurteilung nicht mehr anfechten kann, kann ich grundsätzlich Recht bekommen, denke ich, wenn bei einer Absage ich diese Entscheidung anfechte, weil die Zeiträume der Beurteilung zu weit auseinander liegen, und weil die Hälfe der Zeit von der Regelbeurteilung ich nicht im Dienst war. d.h. der Zeitabstand wird noch größer. mind. 3 Jahre.
--- End quote ---
Die Chancen einer erfolgreichen Anfechtung stehen gar nicht mal so schlecht. Die Ausführungen der Entscheidung des OVG NRW sind recht interessant und die empfehle ich zu lesen.
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