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[Allg] Anlassbeurteilung

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Casa:
Hier geht es darum, dass die Bewerber in ihrer Beurteilung nicht vergleichbar sind, da eine Beurteilung nicht für beide in aussagekräftigen und identischen Zeiträumen erfolgen kann.

Das Thema der völligen Ungeeignetheit steht gar nicht zur Debatte. Es dürfte klar sein, dass der Beamte im mD keine Chance hat Amtsleiter A16 im hD der Verwaltung zu werden.

Thomber:

--- Zitat von: Casa am 14.03.2023 13:24 ---Hier geht es darum, dass die Bewerber in ihrer Beurteilung nicht vergleichbar sind, da eine Beurteilung nicht für beide in aussagekräftigen und identischen Zeiträumen erfolgen kann.

Das Thema der völligen Ungeeignetheit steht gar nicht zur Debatte. Es dürfte klar sein, dass der Beamte im mD keine Chance hat Amtsleiter A16 im hD der Verwaltung zu werden.

--- End quote ---

Falls Du dich auf meinen Beitrag beziehst, beachte bitte, dass ich zuletzt auf Organisator geantwortet habe.
Zur Frage einer Anlassbeurteilung hatte bereits mich hinreichend geäußert.    Es ist hier im Forum durchaus nicht unüblich, dass man im Laufe der Diskussion auch "Nebenbaustellen" miteinander bespricht.    Kann jeder, aber muss nicht jeder lesen.   

Casa:

--- Zitat ---Falls Du dich auf meinen Beitrag beziehst, beachte bitte, dass ich zuletzt auf Organisator geantwortet habe.
Zur Frage einer Anlassbeurteilung hatte bereits mich hinreichend geäußert.    Es ist hier im Forum durchaus nicht unüblich, dass man im Laufe der Diskussion auch "Nebenbaustellen" miteinander bespricht.    Kann jeder, aber muss nicht jeder lesen.   
--- End quote ---

Kann durchaus sein und das mit den Nebenbaustellen kenne ich. :-D

dimi45:

--- Zitat von: Casa am 14.03.2023 12:01 ---
--- Zitat ---Also ich verstehe dass so, dass die Anlassbeurteilung bezieht sich immer auf aktuellen Zeitpunkt d.h. Zeitpunkt der Anlassbeurteilung.
--- End quote ---

Dann strenge ich mich am Tag der Beurteilung ganz doll an und die anderen 364 Tage im Jahr leiste ich wenig.

Es wird ein Zeitraum beurteilt.

Kranke sind praktisch nicht beurteilbar, weil sie keine beurteilungsfähige Leistung erbringen. Dann muss ein anderer Zeitraum herangezogen werden. Liegt der Zeitraum weit in der Vergangenheit, sagt der 1. nichts über die aktuelle Leistung des Bewerbers hier aus und 2. haben nicht kranke Bewerber einen Nachteil, wenn die Beurteilung besonders alt ist und sie sich seitdem gebessert haben.
Aber auch bei Verschlechterung der Leistung eines Bewerbers ist die Beurteilung eines früheren Zeitraums problematisch, da dies nicht sachgerecht ist.

Guck dir mal Rechtsprechung dazu an.


Denkbar ist zudem, dass die lange Krankheit eine mangelnde gesundheitliche Eignung für den (Beförderungs)Dienstposten indiziert.

--- End quote ---

Also ich denke in meinem Fall muss sich die Anlassbeurteilung auf den Zeitraum nach der Krankheit bis heute sich beziehen. Oder zumindest auf die letzten 12 Monate z.B.
Interessant ist auch, dass in meiner Regelbeurteilung nicht erwähnt wird, dass ich fast die Hälfte der Zeit ( Beurteilung ) im Krankenstand war. Übrigens muss sowas in der Beurteilung festgehalten werden? Auch steht drin, dass ich zum 01.12.2019 zum A8 befördert bin. d.h. bis dahin waren meine Leistungen gut, sonst keine Beförderung, und 2 Monate Später Februar 2020 werde ich krank, Knie OP. Kreuzband und Meniskus. bis April 2022. Die Beurteilung erfolgte März 2021. Wie kann meine dienstliche Leistung viel schlechter geworden sein, wenn ich gar nicht im Dienst war? Alles in einem bin ich in einem Nachteil aufgrund der Krankheit, obwohl das laut Vorschrift nicht sein darf!

clarion:
Hallo mit der Beförderung wird mehr erwartet.  Es ist völlig normal,  dass man nach einer Beförderung eine Note noch unten rutscht,  weil der Erwartungshorizont gestiegen ist.

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