Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Anlassbeurteilung
Thomber:
Nachtrag: Sollte die Beurteilung von A und B gleichwertig sein, könnte man auch die Beurteilung vom Zeitraum davor noch heranziehen. (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat dazu in einem Beschluss vom 08.03.18 - OVG 10 S 76.16 - in RN 9)
Eine Einladung zum Gespräch wäre also tatsächlich nicht unbedingt erforderlich. Alles kann mittels Beurteilung entschieden werden.
Casa:
Das ist nicht nachvollziehbar.
Wenn Gespräche stattfinden, dann für beide nicht anders vergleichbare Bewerber. Wie willst du sonst eine Vergleichbarkeit herstellen?
Thomber:
--- Zitat von: Casa am 14.03.2023 12:35 ---Das ist nicht nachvollziehbar.
Wenn Gespräche stattfinden, dann für beide nicht anders vergleichbare Bewerber. Wie willst du sonst eine Vergleichbarkeit herstellen?
--- End quote ---
Natürlich müssen die Grundqulifikationen vor dem Gespräch vergleich sein, sonst dürfte/ bräuchte ich keine Gespräche führen. Der Unterschied zwischen den Bewerbern muss im Grunde immer so klein sein, dass jemand im Gespräch auch tatsächlich überzeugen und überholen können muss. Es wäre mehr als unfair, hinterher einen Ablehnungsgrund aufzutischen, den es vor dem Gespräch schon gab. Hier bei uns werden schriftliche Bewerbung bzw. formale Qualifikationen UND mündliche Leistungen "addiert" zu einem Gesamtbild. [spreche aber von Verfahren für Tarifler)
Und die Logik zur Frage der 51% ist wohl selbsterklärend.
Organisator:
--- Zitat von: Thomber am 14.03.2023 12:31 ---Eine Einladung zum Gespräch wäre also tatsächlich nicht unbedingt erforderlich. Alles kann mittels Beurteilung entschieden werden.
--- End quote ---
Dem stimme ich grundsätzlich zu. Nur die Logik zu 51% verstehe ich nicht. Wenn es nur das Auswahlkriterium der Beurteilungen gibt, dann kann es nur zu 0% oder 100% berücksichtigt werden.
Ansonsten wäre erst bei der Durchführung von Gesprächen o.ä. eine Gewichtung möglich und da irritieren die 51%.
Thomber:
--- Zitat von: Organisator am 14.03.2023 12:51 ---
--- Zitat von: Thomber am 14.03.2023 12:31 ---Eine Einladung zum Gespräch wäre also tatsächlich nicht unbedingt erforderlich. Alles kann mittels Beurteilung entschieden werden.
--- End quote ---
Dem stimme ich grundsätzlich zu. Nur die Logik zu 51% verstehe ich nicht. Wenn es nur das Auswahlkriterium der Beurteilungen gibt, dann kann es nur zu 0% oder 100% berücksichtigt werden.
Ansonsten wäre erst bei der Durchführung von Gesprächen o.ä. eine Gewichtung möglich und da irritieren die 51%.
--- End quote ---
Allgemein gilt: Sind die Bewerber vergleichbar, im Sinne von fast gleichwertig, sollte man Gespräche führen. Ist die Lage aber schon vorher zu deutlich zu Gunsten eines Bewerbers verschoben, kann Bewerber B ja nichts mehr reißen...
Die 51%-Wertigkeit resultiert aus dem Fakt, dass man aufgrund der Beurteilungen entscheiden darf. Sonstige Qualifikationen spielen, wenn überhaupt nur eine Rolle, wenn sie im Ausschreibungstext/ Stellenprofil auch explizit genannt worden sind. Ich kann eine schlechtere Note nicht mit Fortbildungsbescheinigungen aufwerten. Das geht nur solange ich aufgrund meiner vergleichbar gute Note noch im Rennen bin. 1. Auswahl aufgrund von Formalien und dann Note und dann.....danach ziehe ich weitere Kriterien heran. Mit den 51% wird plakativ die sehr hohe Bedeutung der Noten unterstrichen. Wie gesagt, die Zahl ist eher symbolisch zu verstehen
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version