Autor Thema: Höhergruppierung Ausbilder  (Read 5575 times)

SVAbackagain

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #15 am: 11.03.2023 19:30 »
Arbeitnehmer haben keinen Dienstherrn.

Das BAG hat in jahrzehntelang gefestigter Rechtsprechung die Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers bei einer nicht eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung gesehen. In einem Arbeitsverhältnis wird Arbeit, genauer eine Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte in einem bestimmten Umfang (die geschuldete Arbeitszeit) einer bestimmten Qualität (im TVÖD jene, die einer bestimmten Entgeltgruppe entspricht), gegen Geld getauscht. Wenn sich die maßgeblichen Faktoren also nicht ändern, warum sollte Dir mehr Geld zustehen oder dies nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt sein?

Mischa

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #16 am: 11.03.2023 20:03 »
Okay..habe ich verstanden....
Dann erkläre mir mal den link bitte....
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/ego/3/3.4.html

SVAbackagain

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #17 am: 11.03.2023 20:07 »
Da brauche ich nicht einmal zu klicken. Das ist eine veraltete Version der Entgeltordnung des Bundes, die der Seitenbetreiber mal erstellt, aber nie aktualisiert hat. Selbst wenn der konkrete Abschnitt, zu dem der Link führt, weiterhin unverändert sein sollte, handelt es sich schlicht um die falsche Entgeltordnung.

Mischa

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #18 am: 11.03.2023 20:09 »
Okay.. danke dir

tv-landschaft

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #19 am: 12.03.2023 20:13 »
Hast du denn überhaupt den AdA-Schein und wirst du wirklich als zuständiger Ausbilder bei der IHK für diese Rolle hinterlegt und stehst du im Ausbildungsvertrag des Azubis als Ausbilder?

Mischa

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #20 am: 12.03.2023 20:29 »
Hast du denn überhaupt den AdA-Schein und wirst du wirklich als zuständiger Ausbilder bei der IHK für diese Rolle hinterlegt und stehst du im Ausbildungsvertrag des Azubis als Ausbilder?

Natürlich habe ich den AdA Schein.
Und ja....
Und ja....

chegator

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #21 am: 12.03.2023 20:54 »
Im Sozial- und Erziehungsdienst haben die Praxisanleiter seit 01. Juli 2022 Anspruch auf eine Zulage in Höhe von 70 EUR monatlich.  ::)

tv-landschaft

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #22 am: 12.03.2023 21:30 »
Hast du denn überhaupt den AdA-Schein und wirst du wirklich als zuständiger Ausbilder bei der IHK für diese Rolle hinterlegt und stehst du im Ausbildungsvertrag des Azubis als Ausbilder?

Natürlich habe ich den AdA Schein.
Und ja....
Und ja....

Was heißt natürlich, das hast du ja nicht erwähnt. Die Situation finde ich merkwürdig, da du dann den Ausbildungsvertrag mMn hättest mit unterschreiben müssen. Und ein Azubi taucht ja auch nicht einfach so auf.  Gab es da keine Bewerbungsrunde an der du beteiligt warst? Ich hatte eine ähnlich Situation, der AG wollte mich drängen Ausbilder zu sein und meinte mich zwingen zu können (bin immernoch der Meinung, dass das nicht gegangen wäre mich zum AdA-Schein per Weisungsrecht zu zwingen, da da ja auch persönliche Eignung dranhängt, die man notfalls verneinen kann -> traut man sich eben nicht zu und fertig).
Wir haben uns dann schließlich jedoch auf eine monatliche Zulage geeinigt und dann habe ich den AdA-Schein erst gemacht und natürlich den Azubi auch (mit) ausgesucht. Da bei dir alles schon gelaufen ist, kannst du wahrscheinlich wenig tun außer zu sagen den nächsten Azubi bilde ich erst aus, wenn ihr mir xy gebt.

Das Problem daran eine Update der Stellenbeschreibung bzw. der von dir Auszuübenden Aufgaben zu machen kann übrigens sein, dass man dir dann sagt, dass einige hochwertige Aufgaben wegfallen, damit zu Zeit hast zum Ausbilden.

MeinerEiner

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #23 am: 13.03.2023 07:23 »
Es klang so als würdest Du seit einiger Zeit Einzeltätigkeiten ausführen, die Dir nicht wirksam übertragen wurden und auch die Ausbildertätigkeit muss Dir wirksam übertragen werden. Seine Rechtsmeinung über eine Eingruppierungsrelevanz kann man sich erst dann bilden.Du darfst nur Tätigkeiten ausführen, die sich mit deiner Tätigkeitsbeschreibung decken.

Mischa

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #24 am: 13.03.2023 20:34 »
Vielen dank nochmals für die Antworten.

Ich vergaß zu erwähnen, daß der/die auszubildende erst zum 01.09.23 anvisiert ist.
D.h. im klartext...
- die IHK war schon da.
- Seit dem 01.03.23 stehen ich bei der IHK als zuständiger Ausbilder fest
- bewerbungsbeginn ist der 01.05.23

Und die aufgewendete Arbeit des Ausbilder ist zzgl. meiner Arbeit die ich bis dato mache. Hier wird nichts ausgeglichen oder gestrichen.

tv-landschaft

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #25 am: 13.03.2023 21:34 »
Und die aufgewendete Arbeit des Ausbilder ist zzgl. meiner Arbeit die ich bis dato mache. Hier wird nichts ausgeglichen oder gestrichen.

Das kann nicht funktionieren, wenn du bisher nicht diverse Stunden pro Woche auf Arbeit angewiesen mit Nichtstun verbracht hast. Und jeder wird wohl zustimmen, dass ein Azubi mindestens im ersten und auch teils im 2. Jahr (weit) mehr Arbeit für den Ausbilder verursacht als er ihm abnimmt. Da frage ich mich wieso du erst jetzt auf die Barrikaden gehst, wenn das mit der IHK schon gelaufen ist. Jetzt hat der AG dich ja gratis dort wo er dich wollte. Wirst du wenigstens an der Auswahl des Azubis beteiligt? Dann kannst du eventuell dort noch Veto einlegen, sofern man dir nicht entgegen kommt.

Rene

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #26 am: 14.03.2023 06:43 »

- bewerbungsbeginn ist der 01.05.23


Ist euch bewusst, wer sich alles noch 4 Monate vor Ausbildungsbeginn bewirbt?
Wir sind ~1 Jahr früher dran. Haben es immer weiter nach Vorne gelegt, da schon ab Januar nur noch die Resterampe am Suchen ist, während die besser Geeigneten zwischen August und Oktober fürs nächste Jahr suchen.

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #27 am: 14.03.2023 06:50 »
Woher weißt du denn, wann Ausbildungsbeginn ist?

Rene

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #28 am: 14.03.2023 06:52 »

Ich vergaß zu erwähnen, daß der/die auszubildende erst zum 01.09.23 anvisiert ist.


daher

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #29 am: 14.03.2023 06:57 »
Danke Dir! Da war ich wohl beim Überfliegen des Textes abgestürzt. ;)
Ja, dann ist es sportlich. Liegt aber vielleicht am Ausbildungsbereich, Stichwort "frisch von der Schule"?