Es klang so als würdest Du seit einiger Zeit Einzeltätigkeiten ausführen, die Dir nicht wirksam übertragen wurden und auch die Ausbildertätigkeit muss Dir wirksam übertragen werden. Seine Rechtsmeinung über eine Eingruppierungsrelevanz kann man sich erst dann bilden.Du darfst nur Tätigkeiten ausführen, die sich mit deiner Tätigkeitsbeschreibung decken.
Genau so sieht es nämlich aus.....
Über meine Tätigkeit und deren Umfang wird der Mantel des Schweigens gehüllt.
Es gibt zwar Dienstanweisungen, die aber nur pauschal gehalten und nicht Personenbezogen sind.
Nach dem Motto...." ich bin ja so blöd und mache das schon"
Ich weiss garnicht, wann ich meinem Tagesgeschäft nachgehen soll wenn zzgl. ein Azubi mir die Zeit dafür Raubt. ( Brechtigt natürlich )
Und meine Überstunden knacken wahrscheinlich nächste Woche die 150
Dann möchte ich mir das aber EG massig aber bezahlen machen, sonst können sie sich leider einen andere. Dummen suchen...