Höhergruppierung Ausbilder

Begonnen von Mischa, 10.03.2023 18:43

« vorheriges - nächstes »

SVAbackagain

Arbeitnehmer haben keinen Dienstherrn.

Das BAG hat in jahrzehntelang gefestigter Rechtsprechung die Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers bei einer nicht eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung gesehen. In einem Arbeitsverhältnis wird Arbeit, genauer eine Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte in einem bestimmten Umfang (die geschuldete Arbeitszeit) einer bestimmten Qualität (im TVÖD jene, die einer bestimmten Entgeltgruppe entspricht), gegen Geld getauscht. Wenn sich die maßgeblichen Faktoren also nicht ändern, warum sollte Dir mehr Geld zustehen oder dies nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt sein?

Mischa

Okay..habe ich verstanden....
Dann erkläre mir mal den link bitte....
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/ego/3/3.4.html

SVAbackagain

Da brauche ich nicht einmal zu klicken. Das ist eine veraltete Version der Entgeltordnung des Bundes, die der Seitenbetreiber mal erstellt, aber nie aktualisiert hat. Selbst wenn der konkrete Abschnitt, zu dem der Link führt, weiterhin unverändert sein sollte, handelt es sich schlicht um die falsche Entgeltordnung.

Mischa


tv-landschaft

Hast du denn überhaupt den AdA-Schein und wirst du wirklich als zuständiger Ausbilder bei der IHK für diese Rolle hinterlegt und stehst du im Ausbildungsvertrag des Azubis als Ausbilder?

Mischa

Zitat von: tv-landschaft am 12.03.2023 20:13
Hast du denn überhaupt den AdA-Schein und wirst du wirklich als zuständiger Ausbilder bei der IHK für diese Rolle hinterlegt und stehst du im Ausbildungsvertrag des Azubis als Ausbilder?

Natürlich habe ich den AdA Schein.
Und ja....
Und ja....

chegator

Im Sozial- und Erziehungsdienst haben die Praxisanleiter seit 01. Juli 2022 Anspruch auf eine Zulage in Höhe von 70 EUR monatlich.  ::)

tv-landschaft

Zitat von: Mischa am 12.03.2023 20:29
Zitat von: tv-landschaft am 12.03.2023 20:13
Hast du denn überhaupt den AdA-Schein und wirst du wirklich als zuständiger Ausbilder bei der IHK für diese Rolle hinterlegt und stehst du im Ausbildungsvertrag des Azubis als Ausbilder?

Natürlich habe ich den AdA Schein.
Und ja....
Und ja....

Was heißt natürlich, das hast du ja nicht erwähnt. Die Situation finde ich merkwürdig, da du dann den Ausbildungsvertrag mMn hättest mit unterschreiben müssen. Und ein Azubi taucht ja auch nicht einfach so auf.  Gab es da keine Bewerbungsrunde an der du beteiligt warst? Ich hatte eine ähnlich Situation, der AG wollte mich drängen Ausbilder zu sein und meinte mich zwingen zu können (bin immernoch der Meinung, dass das nicht gegangen wäre mich zum AdA-Schein per Weisungsrecht zu zwingen, da da ja auch persönliche Eignung dranhängt, die man notfalls verneinen kann -> traut man sich eben nicht zu und fertig).
Wir haben uns dann schließlich jedoch auf eine monatliche Zulage geeinigt und dann habe ich den AdA-Schein erst gemacht und natürlich den Azubi auch (mit) ausgesucht. Da bei dir alles schon gelaufen ist, kannst du wahrscheinlich wenig tun außer zu sagen den nächsten Azubi bilde ich erst aus, wenn ihr mir xy gebt.

Das Problem daran eine Update der Stellenbeschreibung bzw. der von dir Auszuübenden Aufgaben zu machen kann übrigens sein, dass man dir dann sagt, dass einige hochwertige Aufgaben wegfallen, damit zu Zeit hast zum Ausbilden.

MeinerEiner

Es klang so als würdest Du seit einiger Zeit Einzeltätigkeiten ausführen, die Dir nicht wirksam übertragen wurden und auch die Ausbildertätigkeit muss Dir wirksam übertragen werden. Seine Rechtsmeinung über eine Eingruppierungsrelevanz kann man sich erst dann bilden.Du darfst nur Tätigkeiten ausführen, die sich mit deiner Tätigkeitsbeschreibung decken.

Mischa

Vielen dank nochmals für die Antworten.

Ich vergaß zu erwähnen, daß der/die auszubildende erst zum 01.09.23 anvisiert ist.
D.h. im klartext...
- die IHK war schon da.
- Seit dem 01.03.23 stehen ich bei der IHK als zuständiger Ausbilder fest
- bewerbungsbeginn ist der 01.05.23

Und die aufgewendete Arbeit des Ausbilder ist zzgl. meiner Arbeit die ich bis dato mache. Hier wird nichts ausgeglichen oder gestrichen.

tv-landschaft

Zitat von: Mischa am 13.03.2023 20:34
Und die aufgewendete Arbeit des Ausbilder ist zzgl. meiner Arbeit die ich bis dato mache. Hier wird nichts ausgeglichen oder gestrichen.

Das kann nicht funktionieren, wenn du bisher nicht diverse Stunden pro Woche auf Arbeit angewiesen mit Nichtstun verbracht hast. Und jeder wird wohl zustimmen, dass ein Azubi mindestens im ersten und auch teils im 2. Jahr (weit) mehr Arbeit für den Ausbilder verursacht als er ihm abnimmt. Da frage ich mich wieso du erst jetzt auf die Barrikaden gehst, wenn das mit der IHK schon gelaufen ist. Jetzt hat der AG dich ja gratis dort wo er dich wollte. Wirst du wenigstens an der Auswahl des Azubis beteiligt? Dann kannst du eventuell dort noch Veto einlegen, sofern man dir nicht entgegen kommt.

Rene

Zitat von: Mischa am 13.03.2023 20:34

- bewerbungsbeginn ist der 01.05.23


Ist euch bewusst, wer sich alles noch 4 Monate vor Ausbildungsbeginn bewirbt?
Wir sind ~1 Jahr früher dran. Haben es immer weiter nach Vorne gelegt, da schon ab Januar nur noch die Resterampe am Suchen ist, während die besser Geeigneten zwischen August und Oktober fürs nächste Jahr suchen.

FearOfTheDuck

Woher weißt du denn, wann Ausbildungsbeginn ist?

Rene

Zitat von: Mischa am 13.03.2023 20:34

Ich vergaß zu erwähnen, daß der/die auszubildende erst zum 01.09.23 anvisiert ist.


daher

FearOfTheDuck

Danke Dir! Da war ich wohl beim Überfliegen des Textes abgestürzt. ;)
Ja, dann ist es sportlich. Liegt aber vielleicht am Ausbildungsbereich, Stichwort "frisch von der Schule"?