Hallo in die Runde,
ich habe im Dez. als Lehrkraft den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst mit der 2. Staatsprüfung abgeschlossen. Nun wurde ich auf Probe verbeamtet (Bbg). Bei der Festsetzung der Erfahrungsstufen wurden mir meine vorherigen Arbeitsjahre im öffentl. Dienst angerechnet, was mich sehr glücklich gestimmt hat. Allerdings wurde mir gesagt, dass die zwei Jahre im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nicht anerkannt werden, da das System diesen Weg nicht vorsieht, (da im Normalfall ein Referendariat abgeleistet wird) obwohl ich vollumfänglich gearbeitet habe. Hat jmd. die gleichen Erfahrungen gemacht? Würde sich hier eine Klage lohnen? Welchen Weg müsste ich dann gehen?
Ich habe dahingehend überhaupt keine Erfahrungen, allerdings ärgert es mich schon, dass die zwei Jahre nicht angerechnet werden, obwohl ich diese haupttätig an der Schule gearbeitet habe.
Ich würde mich über hilfreiche Kommentare freuen.